popeye
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Beginner (40 Beiträge)

Aktuelles Gerichtsurteil zu "Bisher"-Preisen

am 24.10.2016, 15:00 Uhr eröffnete popeye folgenden Thread
News    1685 mal gelesen    2 Antwort(en).

Unter Umständen sehr interessant für die Shopbetreiber und evtl. auch Affiliate-Marketer hier im Forum:

www.exali.de/Info-Base/bisher-preise



Ein Ausschnitt:


"Bei der Werbung mit „Bisher“-Preisen ist die Zeitspanne entscheidend, denn an sich ist diese Art der Aufmerksamkeitsgewinnung im Wettbewerb durchaus erlaubt. Ehemals geltende und aktuelle Preise dürfen nebeneinander präsentiert werden, um einen größeren Werbeeffekt zu erzielen. Unerlaubt ist dagegen die Werbung mit reduzierten Preisen über einen längeren Zeitraum.

Wie sich dieser „längere Zeitraum“ aber genau definiert bleibt vorerst unklar – die Regelung ist abhängig von der Marktsituation, dem konkreten Produkt und den branchentypischen Eigenarten. Also alles recht schwammig."


JuliaB
Neuling (3 Beiträge)
am 30.05.2017, 16:22 Uhr schrieb JuliaB

Ach, das ist gut zu wissen, das Urteil höre ich heute zum ersten Mal!


SEO-Beratung
Neuling (5 Beiträge)
am 13.06.2017, 15:55 Uhr schrieb SEO-Beratung

Es gibt Branchen, wo sich die Wettbewerber diesbezüglich dauernd gegenseitig abmahnen, was ja ziemlich sinnbefreit ist... die häufig geübte Praxis, mit Streichpreisen zu werben, die es gar nicht gegeben hat, erhöht zwar den Absatz um 10 bis 20%, aber ist extrem abmahnhgefährdet.


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