gelöschter Benutzer

Impressum auf Facebook?

am 12.08.2012, 22:50 Uhr eröffnete folgenden Thread
Sonstige    5353 mal gelesen    16 Antwort(en).

Hallo,
ich habe eben den Beitrag von der_booker gelesen.

Muss jede Seite auf Facebook ein Impressum haben?


Also, ich habe nur eine "Fanseite" zu meinem Forum, wo einfach die News und Updates gepostet werden.. brauche ich es dort auch?

Liebe Grüße,Marvin



gelöschter Benutzer
am 12.08.2012, 23:48 Uhr schrieb

schiggysboard schrieb:

Muss jede Seite auf Facebook ein Impressum haben?


Jede Seite die gewerblich genutzt wird, muss nach § 5 TMG ein Impressum besitzen.



gelöschter Benutzer
am 13.08.2012, 11:38 Uhr schrieb

Gewerblich nutze ich meine Seite ja nicht.. aber ein Impressum kann ja nicht schaden..

Da reicht ein einfacher Link auf mein Impressum von der Homepage? Oder muss ich für die Facebook Seite ein eigenes machen?



gelöschter Benutzer
am 13.08.2012, 15:21 Uhr schrieb

Auch wenn ich meine Fanpage nur zum testen eingerichtet habe, so hab ich sie jetzt doch mit einem Impressum versehen. Komplizierter geht es wohl nicht. Sch.... (önes) Facebook :hammer2:

Gruß Matthias



gelöschter Benutzer
am 23.03.2013, 15:32 Uhr schrieb

schiggysboard schrieb:

Da reicht ein einfacher Link auf mein Impressum von der Homepage?



So habe ich es auch gemacht. Im Infobereich ist der Link zum Impressum. SO ist der Link auch auf mobilen Endgeräten sichtbar. Das wird sich ggf. mit dem neuen Design der Timeline dann nochmals ändern.


winelady
Kauffrau
Content Halbgott (862 Beiträge)
am 24.03.2013, 11:15 Uhr schrieb winelady

Hallo,

genau darum ging es in der Abmahnwelle: Impressum im Infobereich reicht nicht! Wird ein extra Reiter eingerichtet, ist der in den mobilen Versionen ebensowenig sichtbar wie die Kurzbeschreibung.

Wer Werbung auf seiner Seite hat, ist damit meines Wissens nicht mehr nur "privat", sondern verfolgt damit Gewinnerzielungsabsicht, was als i.d.R. als gewerblich betrachtet wird.

Mein Kenntnisstand ist keine Rechtsberatung!

Gruß
winelady


Weinvielfalt aus dem Weingut Fuchs
Fremdsprachensatz


gelöschter Benutzer
am 24.03.2013, 12:41 Uhr schrieb

winelady schrieb:

Hallo,

genau darum ging es in der Abmahnwelle: Impressum im Infobereich reicht nicht! Wird ein extra Reiter eingerichtet, ist der in den mobilen Versionen ebensowenig sichtbar wie die Kurzbeschreibung.

winelady



Der Link mit der Bezeichnung Impressum muss sogar in den Infobereich. Nur dort ist der Link auch in der mobilen Version sichtbar.

Der Extrareiter, sei es durch Plugins oder eigenes Anlegen, wird nicht angezeigt.

Zudem muss bei der Verlinkung des Impressums darauf geachtet werden, dass auf der Seite explizit steht für welche Seiten/Accounts das Impressum gilt.

Beispiel:

Dieses Impressum gilt auch für folgende Accounts:

Twitter: twitter.com/blogsheet


Google+: plus.google.com/u/0/117574508984418609171


Facebook: www.facebook.de/webwandler



Viele Grüße

Andy

Edit:
Hier noch ein Link von E-Recht:

www.e-recht24.de/artikel/facebook/6896-facebook-impressum-generator.html


winelady
Kauffrau
Content Halbgott (862 Beiträge)
am 24.03.2013, 14:07 Uhr schrieb winelady

Hallo,

Arcon schrieb:
Der Link mit der Bezeichnung Impressum muss sogar in den Infobereich. Nur dort ist der Link auch in der mobilen Version sichtbar.



siehe dazu das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/1. Danach ist das Impressum unter "Info" nicht(!) ausreichend. Z.B. www.lawbster.de/urteil-impressum-facebook/ u.a.



Da die gängigen Lösungen für einen eigenen Impressum-Tab auf der Mobilversion nicht gezeigt werden, hilft nur die unelegante Möglichkeit, den Link zum Impressum oder das Impressum selbst so oft zu posten, daß es auf der Seitenansicht ständig sichtbar bleibt.

Gruß
winelady


Weinvielfalt aus dem Weingut Fuchs
Fremdsprachensatz


gelöschter Benutzer
am 24.03.2013, 15:50 Uhr schrieb

In diesem Urteil geht es darum, das die Bezeichnung "Info" nicht ausreichend ist! Denn darum ging es in diesem Rechtsstreit. In der Infobox muss also explizit das Wort Impressum inkl. der Verlinkung stehen.

Nochmal die Infobox ist grunsätzlich auf der mobilen Seite sichtbar, muss aber mit dem Wort Impressum (das Wort Info inkl. Verlinkung reicht nicht aus)gekennzeichnet sein.

Es gilt also in die Infobox zu schreiben: Impressum: meineWebsite.de/impressum (Ich wiederhole nochmal, das Wort Info, welches per Standard von Facebook eingefügt wird reicht nicht.)



Urteile sollten komplett gelesen und bei Nichtverständnis ein Anwalt konsultiert werden (Letzteres habe ich getan). Alles andere hilft niemanden weiter. Fehlerhafte Informationen wie zum Beispiel der sinnlose Haftungsauschluss geistern nämlich genau deswegen durch das Internet und schaden den Leuten nur.


Viele Grüße
Andy



gelöschter Benutzer
am 24.03.2013, 18:28 Uhr schrieb

Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Habe nun bereits mehrere Facebook-Seiten sowohl im privaten Bereich als auch für Unternehmen erstellt und kann dir nur dazu raten, das Impressum so dominant wie möglich zu platzieren, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Wie Arcon bereits mitteilte, reicht eine Platzierung als App (Page Tab) nicht aus, da diese mobil nicht sichtbar ist. Wer deine Seite also über eine mobile App ansteuert, wird das Impressum nicht sehen - ergo ist es für ihn nicht vorhanden.

Die Platzierung des Impressums im sofort sichtbaren Bereich der der Info-Box mit vorangestelltem "Impressum: www.beispielseite.de/impressum/" ist derzeit definitiv die sicherste Variante. Zudem muss auf der Zielseite (sofern diese namentlich nicht mit der Facebook-Seite übereinstimmt) folgender Hinweis untergebracht werden: Dieses Impressum gilt auch für die Facebook Seite: facebook.com/BeispielSeite



gelöschter Benutzer
am 04.04.2013, 00:10 Uhr schrieb

Dann möchte ich mich auch zu Wort melden. Es gibt mehrere Urteile und es ist momentan nicht klar definiert, welches Recht letztlich gilt, sprich wo das Impressum stehen soll. Fakt ist nur, dass ein gültiges Impressum bei gewerblichen Seiten vorhanden sein muss. Das gilt für jede gewerbliche Nutzung, also auch bei Xing, Google+, Facebook oder Twitter.

Idealerweise platziert man einen Link im Infobereich (mobile Fassung). Wichtig ist dabei, dass das Wort Impressum verwendet wird und sofort sichtbar ist. Ferner implementiert man eine App und zu guter Letzt erstellt man öfter mal einen Facebookeintrag mit den entsprechenden Inhalten. Ältere Beiträge kann man löschen

Ein Tipp noch. Verlinkt man im Infobereich auf ein entferntes Impressum, beispielsweise seine eigene Seite, dann sollte dort ein Vermerk hinterlegt werden, den den Gültigkeitsbereich verdeutlicht.

Wir hatten im vergangenen Jahr eine sehr hitzige Diskussion über das Thema.Siehe

Es folgt das finale Urteil: openjur.de/u/598847.html respektive der

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