Delisting

Das Delisting (auch: Deindexieren) ist das Entfernen einer Webseite aus dem Index einer Suchmaschine. Es kann sich dabei um eine Penalty (Strafe) des Suchmaschinenbetreibers wegen eines Verstoßes gegen die Webmasterrichtlinien handeln, doch Webmaster können auch von sich aus ihre Seite aus dem Index nehmen. Hierfür kann es unterschiedlichste Gründe geben. Es geht dabei darum, dass Suchanfragen zu der Seite keine Treffer mehr anzeigen sollen, wofür ein bloßes Löschen der URL vonseiten des Webmasters nicht genügt.

Delisting als Penalty

Die Herausnahme einer Webseite aus dem Index durch den Suchmaschinenbetreiber ist die schärfste Strafe wegen sehr schwerwiegender und/oder anhaltender Verstöße gegen die Webmasterrichtlinien. Es erfolgt in der Regel manuell. Google etwa beschäftigt weltweit rund 10.000 Mitarbeiter, die sich mit solchen Vorgängen befassen und auch Anträge von Webmastern auf Wiedereinzug in den Index überprüfen. Penalties können auch algorithmisch erfolgen, also automatisiert ohne menschlichen Eingriff.

Das geschieht bei weniger schwerwiegenden Verstößen. Die Penalty besteht dann in einem Herabsetzen in den SERPs (Suchergebnislisten) in der Regel hinter Rang 60. Wenn die Seite hingegen aus dem Index verbannt wird, es also zur schärfsten aller Strafen kam – der Delisting-Penalty –, ist die Seite nicht mehr aufzufinden. Die Strafe kann bei sehr schwerwiegenden Verstößten dauerhaft erfolgen, ansonsten gibt es Sperrfristen bis zu einem exakten Datum.

Webmaster können solche Penalties in der Google-Search-Console (oder vergleichbaren Tools von anderen Suchmaschinen) einsehen. Sie können auch bei Google beantragen, die Strafe vorzeitig aufzuheben. Das wird dann – siehe oben – manuell durch einen Google-Mitarbeiter überprüft. Der Vorgang heißt Reconsideration Request. Gegen algorithmische Penalties können sich Betroffene nicht wehren. Sie werden im Ranking herabgestuft und können sich nur mühselig wieder nach vorn arbeiten.

Weswegen erfolgt ein Delisting?

Diese schwerste Strafe verhängen Suchmaschinenbetreiber nur bei wirklich schwerwiegenden Verstößen gegen ihre Richtlinien. Unter anderem zählen dazu:

  • Verbreitung verbotener Hassrede, Kinderpornografie, Aufruf zu Gewalt, Waffenhandel etc.
  • massenhafter Spam
  • massenhafter Linkkauf
  • Cloaking
  • weitere Methoden der Black Hat SEO in großem Umfang wie Keyword-Stuffing oder versteckte Links und Texte

Vor der Deindexierung wird der Webmaster gewarnt. Die ersten Warnungen und möglicherweise schon kleine algorithmische Penalties sind in der Google-Search-Console sichtbar. Webmaster sind also nicht hilflos einer Strafe der übermächtigen Suchmaschine ausgesetzt, sie können eigene Verfehlungen erkennen und rechtzeitig beenden.

Deindexierung auf eigenen Wunsch

Wenn ein Webmaster nicht möchte, dass seine Webseite in den Suchergebnissen gefunden wird, kann er die Deindexierung von sich aus bei Google beantragen. Auch dieser Ausschluss kann vorübergehend oder dauerhaft erfolgen. Der Effekt ist ebenso stark wie bei einer Delisting-Penalty: Die Seite ist dann in den Suchergebnissen nicht mehr sichtbar. Eine vorübergehende Deindexierung ist relativ leicht zu bewerkstelligen, für eine dauerhafte Deindexierung sind umfangreichere Schritte nötig.

Diese Möglichkeit ist immer dann für Webmaster wichtig, wenn sie beispielsweise ein Geschäft aufgeben, wenn einige ihrer Inhalte obsolet geworden sind und die Änderung der Webseite aufwendiger als eine Neuerstellung wäre oder wenn sie sich Belästigungen ausgesetzt sehen.

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