schiggysboard
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Fortgeschrittener (68 Beiträge)

Rechte in einer Internationalen Firma

am 27.05.2012, 22:09 Uhr eröffnete schiggysboard folgenden Thread
Erfahrungsaustausch und gegenseitige Hilfe    1382 mal gelesen    3 Antwort(en).

Hallo, wenn man Kunde einer Internationalen Firma ist, die ihren Hauptsitz in Italien hat, aber einen richtigen Deutschen Sitz hat (und ich Kunde der deutschen Firma bin), arbeitet sie dann nach Italienischen oder Deutschem Recht?

-> Der Inhaber ist Italienischer Staatsbürger.

Eigentlich müsste sie ja nach Deutschem Recht handeln.. sonst würde ich meinen Firmensitz in einem Land ohne Datenschutz eröffnen und nach Deutschland expandieren und könnte die Kunden dort total abziehen..

Ich bitte um Antworten


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rdombach
Avatar rdombach
Security-Admin
Content Halbgott (608 Beiträge)
am 28.05.2012, 10:41 Uhr schrieb rdombach

Gute Frage!

Welches "Recht" meinst Du? Ich vermute mal Datenschutz, denn darauf beziehst Du dich weiter unten in Deinem Text.

Für rechtsverbindliche Auskünfte solltest Du generell einen entsprechendenFachanwalt konsultieren, denn nur dieser kann Dir eine Auskunft geben, die u.U. wichtig für Dein Geschät bzw. Deinen Kunden ist.

Als Privatmensch kann ich Dir folgendes dazu sagen. Egal, ob Ialien oder Deutschland, für beide gilt ein EU-Recht, welches lokal umgesetzt wird. Die Umsetzung ist entwedetr minimalistisch realisiert oder, wie häufig in Deutschland, erweitert bzw. verbessert.
Für eine Firma in Deutschland gilt deutsches Recht in allen Belangen. Würde die Firma diese Auflagen nicht erfüllen, gäbe es keine Betriebserlaubnis. Davon unberührt ist, wo der Mutterkonzern ansässig ist (siehe auch Google - die müssen, auch als US-Firma, den deutschen Datenschutz berücksichtigen).

Die Idee, das Hosting auszulagern und so ggf. eine strenge Gesetzgebung zu umgehen ist nicht neu. Nach meinem Wissen ist aber trotzdem das deutsche Datenschutzrecht bindend (siehe wieder Google, deren Server ja in den USA stehen).
Allerdings ist es mitunter problematisch, dem deutschen Recht in international verteilten Systemen Geltung zu verschaffen. Aber das ist eine ganz andere Geschichte.

Bei Bedarf schau mal hier: www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/internationaler-datenschutz/



Aber wie gesagt, rechtsverbindliche Auskünfte nur über entsprechende Fachleute - das Risiko ist einfach zu groß bzw. kann zu teuer werden.

Beste Grüße
Ralph


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schiggysboard
Fortgeschrittener (68 Beiträge)
am 28.05.2012, 13:05 Uhr schrieb schiggysboard

Vielen dank für deinen Beitrag, der war schon sehr Hilfreich

Nur, ich bin Kunde solch einer Firma, diese besteht halt aber nur im Internet. - Sowas wie Google eben.

In dem Link, den du geschickt hast, reicht mir aber der erste Satz schon:
"Das BDSG ist dann anwendbar, wenn eine Erhebung, Speicherung oder Nutzung von Daten auf deutschem Territorium (Territorialprinzip) vorgenommen wird" Vielen Dank


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tfriebe
Beginner (30 Beiträge)
am 21.06.2012, 00:12 Uhr schrieb tfriebe

Hallo,

dazu noch eine Anmerkung. Es ist zwar alles richtig, was Ralph schreibt, aber zu bedenken ist, dass das BDSG ein sogenanntes "armes Gesetz" ist, d. h. es kann durch Bestimmungen in den "Fachgesetzen" in die eine oder andere Richtung ausgeprägt werden. Deswegen heißt es ja auch "anwendbar" und nicht "ist anzuwenden" - es kommt also auf den Sachgegenstand an, um den es geht.

Gruß
Tom


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