gelöschter Benutzer
Rechtliche Frage bezüglich Google Adwords
Hallo SeoExperten
Es geht um folgendes:
Aktuell wurde ich von einem Unternehmen angaschiert das mehrere Patente besitzt und Markenrechte sowie die dazugehörigen Markennamen eingetragen hat. Selbstverständlich hat sich das Unternehmen die dazugehörigen Domains registriert. Nun hab ich aber bei meiner Analyse festgestellt das sich einige Konkurrenzfirmen sich mit den Begriffen bei Google Adwords "eingekauft" haben.
Googelt man nun nach deren Marken, erscheint als erstes oben die Werbung. Diese verlinkt auf Konkurrenzfirmen die mit dem Begriff werben, diesen aber nicht einmal auf der Seite stehen haben. Rechts ist ebenfalls eine Konkurrenzfirma bei den Werbungen eingetragen. Erst dann erscheint die die registrierte Domain des Unternehmens das auch wirklich die Rechte an dem Produkt hat.
Ist dies legal? Und vor allem was kann man dagegen machen? An Google, die einzelnen Konkurrenzfirmen, oder doch an einen Anwalt wenden.
gelöschter Benutzer
Einfach eine Mail an Google und sich über das Verhalten des Anbieters beschweren. Das geht am schnellsten und erspart den Gang zum Anwalt.
gelöschter Benutzer
MatthiasHuehr schrieb:
Einfach eine Mail an Google und sich über das Verhalten des Anbieters beschweren. Das geht am schnellsten und erspart den Gang zum Anwalt.
Du hast gelesen, was unter dem von mir genannten Link zu lesen war?
Gérard
gelöschter Benutzer
Ja, aber man findet woanders Urteile.
www.telemedicus.info/urteile/tag/Keywordwerbung
LG Braunschweig: Haftung für weitgehend passende Keywords
Urteil v. 23.04.2008, Az. 9 O 368/08
1. Die Verwendung einer geschützten Marke als Keyword in einer AdWord-Kampagne verletzt grundsätzlich Markenrechte.
2. Der Verwender eine AdWord-Kampagne haftet auch für ?weitestgehend passende Keywords? ab dem Zeitpunkt, wenn er davon erfahren hat, dass seine Werbung auch bei fremden Markenzeichen angezeigt wird.
PS
Woanders wird es so gehandhabt, daß man bestimmte Begriffe nicht verwenden darf. Zum Beispiel als affiliate bei Hotelbuchungsseiten darf man nicht den Anbieter oder bestimmte Hotelnamen als Keyword verwenden.
gelöschter Benutzer
MatthiasHuehr schrieb:
LG Braunschweig ....
Was ist schon ein kleines Landgericht gegen den Bundesgerichtshof ... der sogar eine Endscheidung des Europäischen Gerichtshofes für erforderlich hält ...
Außerdem steht ein paar Absätze höher der Hinweis auf die 2. BGH Entscheidung, die eben die Verwendung von bestimmten Begriffen in einem solchen Fall zu läßt.
Gérard
gelöschter Benutzer
Auf einen Versuch kommt es an. Eine Email an Google kostet erstmal nichts und wenn sie in seinem Sinne reagieren, dann gut. Wenn nicht kann er ja immer noch zu einem Anwalt gehen.
gelöschter Benutzer
MatthiasHuehr schrieb:
... Eine Email an Google kostet erstmal nichts ...
Google ist m.E. nicht die richtige Adresse (Google ist - wenn überhaupt - nur der Störer). Die richtige Adresse ist der, der die Bezeichnung benutzt und nicht der Markeninhaber ist. Also wäre ein (Ein-)Schreiben der Geschäftsführung des Markeninhabers an die anderen der richtige Weg - mit Fristsetzung und Hinweis auf eine folgende strafbewehrte Abmahnung.
Gérard
romacron
JDev Xer
Content Gott (1224 Beiträge)
Mail an Google bringt nichts
Musste des öfteren um Änderung falscher Einträge bitten, hab nie eine Antwort bekommen.
(Ein Geschäftsinhaber wurde bei den Google Maps eingetragen un zu meiner Seite verlinkt, Der Inhaber erstellte diesen Eintrag nicht und hat auch keine Ahnung vom Internet )
gelöschter Benutzer
romacron schrieb:
Mail an Google bringt nichts
Musste des öfteren um Änderung falscher Einträge bitten, hab nie eine Antwort bekommen.
(Ein Geschäftsinhaber wurde bei den Google Maps eingetragen un zu meiner Seite verlinkt, Der Inhaber erstellte diesen Eintrag nicht und hat auch keine Ahnung vom Internet )
OK, hätte ja sein können.
gelöschter Benutzer
Ich denke mal, dass ein Anwalt die entsprechenden Firmen anschreiben sollte. Das hat diesen "Ups ich muss was tun" Moment. Wenn man selber schreibt, wird vermutlich nichts passieren, da keine Repressalien zu erwarten sind. Handeln muß die Gegenseite erst nach einer erfolgreichen Unterlassungsklage. Und wenn die bis dahin noch ordentlich Kohle mit dem "geklauten Markennamen" verdienen können, werden sie es wohl auch machen.
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