jsfs
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gelöschter Benutzer
gerard schrieb:
Der einzige Streitpunkt könnte der Vorname sein. Da gibt es eine Gerichtsentscheidung - aber bisher keine Obergerichtsentscheidung - also noch alles offen.
Gérard
Hallo Gérard,
gibt es einen besonderen Grund warum Du den Vornamen nicht im Impressum angeben möchtest? Spätestens eine Denic-Abfrage zeigt den Vornamen. Dieser Streitpunkt kann doch problemlos vermieden werden, oder geht es einfach um\'s Prinzip?
Jan
gerard
Content Gott (1271 Beiträge)
wokmeg schrieb:
gibt es einen besonderen Grund warum Du den Vornamen nicht im Impressum angeben möchtest?
Es ist eine lange Geschichte und geht nicht nur ums Prinzip, aber auch.
Gérard
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gelöschter Benutzer
gerard schrieb:
Es ist eine lange Geschichte und geht nicht nur ums Prinzip, aber auch.
Gérard
Geht es dabei um persönliche Gründe, oder würdest Du generell davon abraten, den vollen Vornamen im Impressum anzugeben?
Jan
gerard
Content Gott (1271 Beiträge)
wokmeg schrieb:
Geht es dabei um persönliche Gründe, oder würdest Du generell davon abraten, den vollen Vornamen im Impressum anzugeben?
Es sind persönliche Gründe. Ob du deinen Vornamen / deine Vornamen angibst oder nicht, entscheidest du. Im Telemediengesetz steht, es ist der Name anzugeben - mehr nicht. Wenn jemand den offiziellen Vornamen unbedingt wissen will, bekommt er ihn in der Regel heraus (machmal aber auch nur den Namen des Anwalts, der beim DENIC statt des Namens zu finden ist).
Gérard
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der_booker
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(2762 Beiträge)
gerard schrieb:
(machmal aber auch nur den Namen des Anwalts, der beim DENIC statt des Namens zu finden ist).
Gérard
Ja das kenne ich nur zu gut.
Heiko Jendreck
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