gelöschter Benutzer

Google Analytics jetzt rechtskonform

am 22.10.2010, 17:54 Uhr eröffnete folgenden Thread
Sonstige    1748 mal gelesen    2 Antwort(en).

Es gibt ja bei Google Analytics schon seit einiger Zeit die Möglichkeit die letzten Ziffern der IP zu anonymisieren. Man muss nur den eigebauten Code etwas verändern, soweit ich das verstanden habe.
Wie ist eure Einschätzung, ist GA jetzt datenschutzrechlich sicher?

Gruß
Peter


willmann
Avatar willmann
TYPO3-Freelancer.
Guru (246 Beiträge)
am 22.10.2010, 20:00 Uhr schrieb willmann

kein Rechtsanwalt, keine Rechtsberatung:

GA war lange rechtlich Grauzone (Tendenz hell- bis mittelgrau). Eine vollständige IP-Adresse zusammen mit Datum und Uhrzeit ist ohne Zweifel ein personenbezogenes Datum, das schützenswert ist. Ob Google nur mit IP und Zeitstempel die Person rausbekommt, wage ich zu bezweifeln (der Provider könnte das).

Wenn die IP-Adresse nicht vollständig ist, würde ich sagen, dass es kein personenbezogenes Datum mehr ist und damit auch datenschutzrechtlich eher unproblematisch. Piwik & Co. haben natürlich weiterhin den Vorteil, dass man die Daten nicht an Dritte weitergibt.

Ãœbrigens war die Diskussion eigentlich immer an Analytics aufgehangen, das gilt aber natürlich für jeden anderen Trackingdienst auch (kommerziell oder nicht), wenn die Daten an einen Dritten übermittelt werden (was fast immer der Fall ist).


Marc Willmann. TYPO3-Freelancer.
http://www.marc-willmann.de

rdombach
Avatar rdombach
Security-Admin
Content Halbgott (608 Beiträge)
am 22.10.2010, 20:33 Uhr schrieb rdombach

Hallo alle miteinander,

mit der zusätzlichen Anonymize()-Funktion sieht es eigentlich ganz gut aus. Siehe Beitrag dazu ...

www.datenschutzbeauftragter-online.de/datenschutz-google-analytics-erfuellt-zentrale-forderung-der-datenschutz-aufsichtsbehoerden/



Was mich stören könnte, das die Anonymität zwar durch die Streichung der letzten 8 Bit etwas besser ist, aber...

# Ich kann nicht sagen, wo/wann/durch wen diese Streichung erfolgt
# Durch die Daten in den Browsern kann ggf. eine Zuordnung erfolgen, wenn einmal die Gruppe der Nutzer bekannt wird, die sich hiner der letzten IP-Adr. verbergen

Aber ich bin kein Datenschützer, somit nur Amateur in den Umfeld.

Beste Grüße
Ralph


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