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ThreadSonstige

Schleichwerbung

Kategorie
Sonstige
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Erstellt von: gelöschter BenutzerDatum: 24.11.2010, 20:20 Uhr
Archiv-KommentarArchiviert, nicht priorisiertSEO Sonstige

Redaktionelle Einordnung

Diese archivierte Diskussion behandelt Schleichwerbung aus Sicht der Rubrik SEO Sonstige.

Die Diskussion bleibt als Archiv nutzbar. Für die aktuelle Bewertung empfehlen sich ergänzend neuere Artikel, Tools oder eine konkrete Analyse.

Sinnvoll nutzbar bleibt der Thread vor allem als historischer Kontext, für typische Fragestellungen und zur Einordnung älterer Empfehlungen.

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gelöschter Benutzer
Threadstart · Sonstige 1641 mal gelesen · 24.11.2010, 20:20 Uhr

Mir fallen derzeitig einige beheimatete Blog auf, welche gegen Bezahlung völlig themenunrelevante "Gastbeiträge" veröffentlichen. Die Frage bei der Sache ist nun, ob bei solchen Geschichten das Wettbewerbsrecht gilt und solche Geschichten beispielsweise abgemahnt werden könnten. In Zeischriften müssen ja solche unkoscheren Artikel mit einem Hinweis daß das Werbung ist gekennzeichnet werden. Meistens ist dieser so klein, daß man das überlesen kann, egal, nur weiß jemand von euch ob das Gesez genauso auch im Internet gilt? Da meistens in dem "Gastbeitrag" die beworbene Seite mit Keywords verlinkt wird, hat es einen gewissen negativen Beigeschmack.

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2 Beiträge
gelöschter Benutzer
am 24.11.2010, 20:50 Uhr schrieb
Antwort

Es geht bei der Geschichte vieleicht eher um Gerichtsurteile, beispielsweise aus Hamburg.

Seitdem ich gut ein Jahr hier Mitglied bin, fühle ich mich echt verarscht, wenn ich bestimmte Artikel auf bestimmten Seiten lese. Wenn man sich mit dem Thema SEO beschäftigt wird man etwas kritischer was das Internet betrifft. Deswegen stellt sich mir die Frage, ob man bei einer solchen (schon für Halbprofis) offensichtlichen Schleichwerbung Probleme bekommen könnte. Wie gesagt rein theoretisch ...