Schleichwerbung
Redaktionelle Einordnung
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Startbeitrag
Originaler Foreninhalt in modernisierter Darstellung.
Mir fallen derzeitig einige beheimatete Blog auf, welche gegen Bezahlung völlig themenunrelevante "Gastbeiträge" veröffentlichen. Die Frage bei der Sache ist nun, ob bei solchen Geschichten das Wettbewerbsrecht gilt und solche Geschichten beispielsweise abgemahnt werden könnten. In Zeischriften müssen ja solche unkoscheren Artikel mit einem Hinweis daß das Werbung ist gekennzeichnet werden. Meistens ist dieser so klein, daß man das überlesen kann, egal, nur weiß jemand von euch ob das Gesez genauso auch im Internet gilt? Da meistens in dem "Gastbeitrag" die beworbene Seite mit Keywords verlinkt wird, hat es einen gewissen negativen Beigeschmack.
Antworten
2 BeiträgeIn der UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), konnte ich dazu keine Regelung finden.
Hier mal der Link:
Es geht bei der Geschichte vieleicht eher um Gerichtsurteile, beispielsweise aus Hamburg.
Seitdem ich gut ein Jahr hier Mitglied bin, fühle ich mich echt verarscht, wenn ich bestimmte Artikel auf bestimmten Seiten lese. Wenn man sich mit dem Thema SEO beschäftigt wird man etwas kritischer was das Internet betrifft. Deswegen stellt sich mir die Frage, ob man bei einer solchen (schon für Halbprofis) offensichtlichen Schleichwerbung Probleme bekommen könnte. Wie gesagt rein theoretisch ...