gambler
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Rechtliche Frage bzgl. Lizenzverletzung

am 19.12.2010, 17:02 Uhr eröffnete gambler folgenden Thread
Sonstige Themen    1934 mal gelesen    7 Antwort(en).

Hallo,

ich habe heute mal aus reiner Langeweile mittels Tante G. gezielt nach Websites gesucht, die ein von mir programmiertes Skript einsetzen (siehe Signatur). Der Grund war, dass ich mal erfahren wollte, ob auch das Copyright vorhanden ist (nur wenn es vorhanden ist darf das Skript kostenlos eingesetzt werden, ansonsten müsste man eine Lizenz kaufen), wenn keine Lizenz gekauft wurde.

Nun habe ich halt einige Websites gefunden, die das Copyright entfernt haben, obwohl keine Lizenz gekauft wurde. Jetzt würde ich denjenigen gerne eine Rechnung schicken und die Lizenzkosten in Rechnung stellen.

Nun mein Problem: Bei eingen Websites wurde die Website von einem IT-Dienstleister erstellt und im Impressum steht z.B.:

teschniche Realisierung & WebDesign
Firma XY

Jetzt meine Frage: An wende ich mich nun - direkt an den Website-Betreiber, der im Impressum benannt ist oder an die Firma, die die Website erstellt hat?

Gruß Stephan


Belegungsplan Ferienwohnung
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masa8
Avatar masa8
Selbständig
Content Gott (1001 Beiträge)
am 19.12.2010, 17:21 Uhr schrieb masa8

Hallo Stephan,

ich würde die Rechnung an den Seitenbetreiber stellen, da er ja der Nutzniesser deines Scripts ist. Dieser hat dann immer noch die Möglichkeit, den Betrag beim "Dienstleister" wieder einzufordern.

Das ist keine rechtilche Beratung.

Gruß Matthias


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MatthiasHuehr
Avatar MatthiasHuehr
Programmierer
Content Halbgott (705 Beiträge)
am 19.12.2010, 17:27 Uhr schrieb MatthiasHuehr

Da ich dir hier keine juristische Beratung geben kann bzw darf, meine persönliche Meinung:

Ich würde mich bei den Auftragsarbeiten an den Webdesigner halten, denn die meisten Betreiber dürften gar nicht wissen, daß sie ein solches Problem überhaupt haben. Diese geben dort nur eine Seite in Auftrag und wurden in gewisser Weise ja schon von ihren Lieferanten übervorteilt. Diese Webdesigner dürften unter Umständen noch weitere Leichen im Keller haben.


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gelöschter Benutzer
am 19.12.2010, 21:25 Uhr schrieb

Hallo Stephan,

wenn Du geschädigt bist -> mit einer Strafanzeige an die Polizei.

Aber Vorsicht! Eine falsche Beschuldigung kann zum Bumerang werden. Ob der Websiteanbieter der "Dieb" oder der "Endnutzer" ist, weißt Du sicherlich nicht. Möglicherweise ist er auch ein rechtmäßiger Besitzer, der die Lizenz vom Websiteersteller mit Bezahlung der Leistung insgesamt erworben hat und der wiederum hat sie sich vom Kumpel für einige Websites erkauft (Weitergabe ist ja erlaubt . Die Lizenzbedingungen lassen da aus meiner Sicht so einiges offen.

Eine Rechnung kannst Du nur nach LIEFERUNG / ERBRINGUNG EINER LEISTUNG auf Vertragsgrundlage stellen, die bei einer unberechtigten Nutzung wohl kaum gegeben ist.

Zu klären wäre auch noch, ob Du überhaupt zum Handeln im rechtlichen Sinn berechtigt bist.
Ich gehe davon aus, daß Du als Sciptschreiber der alleinige Urheber bist (Personenrecht und nur in Ausnahmefällen wie eigener Todesfall/Erbrecht übertragbar) und nicht nur das einfache Verwertungsrecht an die xxx GmbH übertragen hast. Dann könntest Du sicherlich in deren Auftrag (mit Vollmacht), jedoch nicht eigenständig handeln.

Ob die xxx GmbH ihrem Leistungsumfang nach berechtig ist, dieser Art Lizenzen zu verkaufen, ist eine weitere Sache...

Insgesamt gesehen ist dieser Fall sicher eine dankbare Ãœbungsaufgabe über das Jahresende für Jurastudenten.

Im übrigen sei gesagt, daß Rechtsfragen immer allumfassend zu betrachten sind und sicherlich jedes Forum sprengen können. Daher ist eine Rechtsberatung hier auch nicht möglich, sondern immer nur als Meinungsäußerung zu sehen.

Gruß und komm gut übers Glatteis

kajo


SGS
Ingenieur
Guru (223 Beiträge)
am 20.12.2010, 11:19 Uhr schrieb SGS

Hallo,

der richtige Ansprechpartner ist immer der, welcher im Impressum als Verantwortlicher genannt ist. Der Ersteller der Seite mag der "Schuldige" sein, aber das ist dann das Problem des Verantwortlichen der Seite und nicht Deins. Die Polizei ist übrigens nicht die richtige Adresse, da es sich hier um ein zivilrechtliches Problem (Urheberrecht) handelt.

Da aber auch ich kein Jurist bin, im Zweifelsfall vorher ein Rechtsanwalt kontaktieren, der sich mit Internetrecht auskennt - ein normaler Anwalt weiß meistens nicht mehr, als man sowieso im Internet finden kann.

Gruß

SGS


http://www.cdl-rlp.de


gelöschter Benutzer
am 20.12.2010, 21:01 Uhr schrieb

Hallo Stephan,

ich habe heute mal so aus lauter Langeweile im Internet nach FeWo-Belegungsplänen gesucht. Da gibt es jede Menge ohne das Copyright "Deiner" GmbH als auch Anbieter eines kostenloses Srciptes.

Ich kann mich außerdem an ein Srcipt aus einem schon sehr gebrauchten PHP-Handbuch erinnern, welches einen Belegungsplan für Unterrichtsräume beinhaltet. Ist also nichts Neues und funktioniert sicher nach dem gleichen Muster wie für Ferienwohnungen. Dies aber nur nebenbei und für Dich zum Ãœberlegen, ob Dein Srcript überhaupt einen vom Gericht anerkannten Schutzwert aufweisen könnte.

Wichtiger ist für mich allerdings die Frage, ob Du hier nicht mit dem Schinken nach der Wurst werfen willst.

Für die Lizenz berechnet der Rechteinhaber je Website knapp 20 EUR. Was kostet es Dich an Zeit (und Geld), Websites mit dem vermutlichen unberechtigten Entfernen des Copyright-Vermerk zu ermitteln, festzustellen, ob es wirklich Dein Srcipt ist, einen Anwalt einzuschalten und den möglichen Erfolg/Nichterfolg zu kontrollieren?


Hallo SGS,

Du wirst sicher Deine Erfahrungen (mit der Polizeibehörde) gemacht haben, ich habe entsprechende hinter mir.

In Rechtsfällen sollte man allerdings die feinen Unterschiede wie z. B. zwischen
- Urheberrecht und Verwertungsrecht/Nutzung (copyright)
- Eigentümer und Besitzer
- Anbieterkennzeichnung und Impressum
usw. kennen.

einfache Erklärung:
in (fast) jedem Buch steht hinter "copyright" der Verlag, der Urheber ist allerdings der Autor
der Besitzer eines Buches einer öffentl. Bibliothek ist der Leser, der Eigentümer im Regelfall die Bibliothek,
die Anbieterinformation/-kennzeichnung regelt sich nach TMG (da steht nichts von "Impressum"), das Impressum nach dem in jedem Bundesland separat geregelten Presserecht (wobei viele Websiten sicherlich auch nach Presserecht einzuordnen sind, jedoch nicht jede.

Gruß

kajo


gambler
Student
Guru (101 Beiträge)
am 20.12.2010, 21:17 Uhr schrieb gambler

Hi,

Danke für eure Meinungen. Naja letztendlich ist mir jetzt auch nicht so wichtig, weil es nur einen kleines Nebenprojekt von mir ist, an dem ich ab und zu neben meinem Studium arbeite.

Da mir das alles zu undurchsichtig ist und der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen würde, werde ich erst mal nichts großartiges unternehmen. Jedoch werde ich einfach mal die im Impressum stehenden Personen anschreiben und fragen, ob Sie eine Lizenz besitzen und wenn nicht, dass Sie doch bitte das Copyright anzeigen möchten bzw. eine Lizenz kaufen möchten.

Ich finde es teilweise immer nur schade und fragwürdig, dass obwohl man das Skript ja mit Copyright kostenlos nutzen kann, es einige gibt, die das dann entfernen. Ich denke nicht das ein Link zu Skript-Website der eigenen Website schadet bzw. zu viel verlangt ist.

Gruß Stephan


Belegungsplan Ferienwohnung
Blog: Smart-Webentwicklung

SGS
Ingenieur
Guru (223 Beiträge)
am 21.12.2010, 13:24 Uhr schrieb SGS

Hallo Kajo,

das man die feinen Unterschiede kennen sollte, ist ein wichtiger Punkt.

So sind Urheberrecht und copyright beides Immaterialgüterrechte, nur das das eine aus dem deutschen und das andere aus dem US-Rechtsraum kommt. Da das copyright stärker den Verwertungsaspekt berücksichtigt, kann es z.B. an einen Verlag abgetreten werden. Ein copyright muss übrigens explizit angemeldet werden, das Urheberrecht gilt per se.

Die Ursprungsfrage war aber, wer hier der Rechtsverletzter anzusprechen wäre, und das ist immer zunächst der Betreiber welcher im Impressum genannt wird. Der Begriff Impressum wird inzwischen auch für die Kennzeichnungspflicht von Webeseiten gemäß TMG benutzt und ist nicht mehr auf reine (Print)-Medien beschränkt. Unter das TMG fallen alle Seiten, die nicht rein privat sind (wie hier sind die Bilder meiner Familie und meiner Katze), insoweit so gut wie alle.

Gruß

SGS


http://www.cdl-rlp.de

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