rundl
Themenersteller
selbständig
Neuling (2 Beiträge)

Google Analytics + Datenschutz

am 03.01.2010, 10:22 Uhr eröffnete rundl folgenden Thread
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Laut neuem Urteil aus Schleswig Holstein sollen alle, die auf ihren Webseiten Google Analytics benutzen mit bis zu 50.000 Euro zur Kasse gebeten werden. Wer weiß über dieses Thema mehr ?

Frohes neues Jahr
Gruß aus Meerbusch Ulli


Ulli Riedel

romacron
JDev Xer
Content Gott (1224 Beiträge)
am 03.01.2010, 10:41 Uhr schrieb romacron

Hallo Ulli!

Dies las ich bereits mehrmals auf anderen Seiten. Generell gilt, kein G A verwenden.

Alternative : piwik.org damit hast Du die Datenhoheit


Alternativ zum Serverlog auswerten :http://www.weblogexpert.com/

Es gibt für mich keinen Grund GA zu verwenden. Alle schreien nach Datenschutz und die Webmaster sind die, die da entscheidend mitwirken müssen.


rundl
selbständig
Neuling (2 Beiträge)
am 03.01.2010, 10:55 Uhr schrieb rundl

Danke für die schnelle Antwort. Muß ich unter Datenschutz angeben, daß ich den Tool von Piwik nutze ? Google Analytics habe ich, nachdem ich von dem Urteil weiß, bereits abgeschaltet.

www.arzt-atlas.de

Gruß Ulli


Ulli Riedel

romacron
JDev Xer
Content Gott (1224 Beiträge)
am 03.01.2010, 11:07 Uhr schrieb romacron

In jedem Falle würde ich die Klausel "Datenschutz" einbringen. In der nähe und gut erreichbar vom Impressum und Bildernachweis.

Dabei solltest Du schreiben, welche Daten Du zu welchem Zweck speicherst (personenbezogen bei formularen) und das die Leute Ihre Daten bei Formularen (personenbezogen) bei Dir jederzeit erfragen können.

GGf würde ich in Bestätigungsmails ebenso "folgende Daten haben wir bei uns gespeichert" angeben. Dann bist Du auf dem richtigen Weg.

Vielleicht hat hier jemand noch die passenden links zum Thema, meine habe ich bereits alle weitergeschickt


gerard
Content Gott (1271 Beiträge)
am 03.01.2010, 11:15 Uhr schrieb gerard

rundl schrieb:

Laut neuem Urteil aus Schleswig Holstein sollen alle, die auf ihren Webseiten Google Analytics benutzen mit bis zu 50.000 Euro zur Kasse gebeten werden.


Fakten wären hier schon wichtig. Ich kann kein aktuelles Urteil finden! Die Bedenken der Datenschutzbeauftragten aus Schleswig-Holstein und Berlin sind schon lange bekannt, aber kein Urteil.

Gérard


http://bretagne-virtuell.de

gerard
Content Gott (1271 Beiträge)
am 03.01.2010, 11:17 Uhr schrieb gerard

romacron schrieb:

Alternative : piwik.org damit hast Du die Datenhoheit


Alternativ zum Serverlog auswerten :http://www.weblogexpert.com/


Damit hast du zwar etwas bessere Datenhoheit - am Grundproblem ändert das aber gar nichts.

Gérard


http://bretagne-virtuell.de

gerard
Content Gott (1271 Beiträge)
am 03.01.2010, 11:19 Uhr schrieb gerard

rundl schrieb:

... Muß ich unter Datenschutz angeben, daß ich den Tool von Piwik nutze ?


Ja - du sammelst Daten. Und weil du das tust, musst du die Nutzer darauf hinweisen.

Gérard


http://bretagne-virtuell.de

Raptor
Avatar Raptor
IT-Student
Content Gott (1013 Beiträge)
am 03.01.2010, 11:28 Uhr schrieb Raptor

Ich finde die ganze Geschichte ein bisschen übertrieben. Es geht doch nur darum, dass es Herr Google ist, welcher die Daten speichert... sonst würde die Betonung nicht auf GA liegen.
Aber wie Gérard gesagt hat: Piwik müsste im Grunde auch eine "Busse" von 50\'000 Euro fällig machen... Am besten sollten gleich alle bezahlen, die einen Webserver mit Log-Files benutzen. Brr..

Tja, mich als Schweizer kratzt das so oder so nicht.


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romacron
JDev Xer
Content Gott (1224 Beiträge)
am 03.01.2010, 11:52 Uhr schrieb romacron

Da geb ich Dir recht Flo, jeder hat Serverlogs am Laufen. Ebenso meine ich auch, dass es nur um Google ging. Wenn die Daten InHouse bleiben, sollte dies kein Problem geben. Auf jeder Tankstelle sind Kameras darum werde ich meine Server auch immer überwachen.
Wie soll ich sonst Anomalien feststellen können.


lwulfe
Avatar lwulfe
Consultant
Content Halbgott (743 Beiträge)
am 03.01.2010, 13:52 Uhr schrieb lwulfe

Moin!

Knackpunkt ist wohl das Auswerten der IP, nicht das Aufzeichnen.
Artikel dazu "Oberste Datenschutzbehörden stufen Google Analytics als rechtswidrig ein":

www.shopbetreiber-blog.de/2009/12/03/oberste-datenschutzbehorden-stufen-google-analytics-als-rechtswidrig-ein/


Die Serverlogs sind damit wohl nicht gemeint. Wie soll man einem geschwätzigem Unix-System denn auch jegliche Protokollierung abgewöhnen?

In Zeiten von Elena, Vorratsdatenspeicherung, SWIFT-Abkommen usw. finde ich allerdings diese Diskussion fast schon wieder lächerlich.


romacron
JDev Xer
Content Gott (1224 Beiträge)
am 03.01.2010, 14:01 Uhr schrieb romacron

Danke Lutz!

Bleibt aber ein Problem mit den IP\'s. Forenbetreiber und Shopbetreiber haben u.U. Ansprüche an einen Nutzer der betrogen hat oder widerrechtlich Inhalte einbrachte. Diesem kann man nur anhand der IP habhaft werden.




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