Hmm, zu diesem Thread muss ich auch kurz was sagen
1. es geht bei der GA-Analytics-Problematik nicht um das Loggen an sich, was natürlich und ganz selbstverständlich im Interesse des Webserverbetreibers liegt (z.B. auch um "beweisen" zu können, dass eine Bestellung/ein Angriff/ein Auftrag/... zu einer bestimmten Zeit von einer bestimmten IP gekommen ist.
2. Selbstverständlich kann man einem UNIX-System (besser: dem Webserver, meistens Apache2) sagen, ob und was er loggen soll. In der Regel fährt man aber mit den Defaulteinstellungen ganz gut.
3. Ohne Zweifel sind IP-Adressen zusammen mit der genauen Uhrzeit einer Person zuzuordnen, nämlich dem Anschlussinhaber, der im Zweifel auch haftet. Damit ist der Datensatz IP-Adresse + Datum + Uhrzeit ein personenrelevantes Datum und damit nach Datenschutzgesetz schützenswert.
4. Auf jede Website gehört neben dem Impressum auch ein Datenschutzhinweis, in dem aufgeführt wird, welche Daten auf der Website erhoben werden und was mit diesen geschieht.
5. Google Analytics und andere Trackingdienstleister sind insofern problematisch, dass personenbezogene Daten an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden (nämlich automatisch), ohne dass der Inhaber der Daten (der Surfer) darauf Einfluss hat und - WICHTIG - bevor er Kenntnis davon bekommt. Wenn ich in den Datenschutzhinweis schreibe, dass ich Google Analytics nutze, sind die Daten schon weg, wenn der Besucher das lesen kann. Das ist ganz klar zu spät!
6. Wird die IP-Adresse ganz oder teilweise anonymisiert, ist die Situation etwas entschärft, weil eine nicht vollständige IP-Adresse nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, allenfalls einer Personengruppe ("irgendwo aus dem T-COM-Netz in Hamburg" o.ä.) und damit nicht mehr personenbezogen und nicht mehr schützenswert im Sinne des Datenschutzgesetzes ist. Dabei ist es aber IMHO wichtig, dass die Anonymisierung auf dem Webserver und nicht erst auf dem Server des Trackinganbieters geschieht - sonst würde ich ja wieder personenbezogene Daten weitergeben und darauf hoffen, dass der unbeteiligte Dritte sein Versprechen einlöst ,die Daten zu beschneiden.
7. PIWIK ist insofern kein Problem, wenn es auf einem eigenen Server gehostet wird (keine Weitergabe der Daten an Dritte), sehr wohl aber, wenn man einen externen Dienstleister nutzt, der PIWIK einsetzt. Dann unterscheidet sich das Problem nicht mehr von GA, auch wenn der Anonymiserungspatch (auf dem PIWIK-Server) eingespielt ist (kann ja keiner kontrollieren).
Viele Grüße
Marc
(kein Rechtsanwalt, keine Rechtsberatung)
Marc Willmann. TYPO3-Freelancer.
http://www.marc-willmann.de
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