winelady schrieb:
...während die klassische Art per Brief wohl kein Problem ist. Danach(!) darf man – soweit ich weiß â€“ nachtelefonieren.
Richtig ist, dass der normale Info-Brief weiterhin versendet werden darf. Jedoch erhält man dadurch nicht die Erlaubnis nachzutelefonieren. Man benötigt vor einem Anruf ein Opt-In, denn Telefonanrufe sind nur zulässig, wenn der Angerufene vorher sein Einverständnis hierzu erklärt hat.
Ein Opt-In kommt nicht automatisch zustande, wenn man einen Brief mit dem Inhalt "Sie werden in Kürze angerufen" sendet.
Es gibt eine Grau-Zone und die wird noch relativ häufig genutzt. Marktforschungsinstitute dürfen noch anrufen, sie dürfen jedoch nichts direkt verkaufen. Sie dürfen lediglich zu Marktforschungszwecken Informationen einsammeln. Nun die Grau-Zone, sie dürfen fragen, ob die Firma X oder Y anrufen darf, um den nun zum Interessenten gewordenen, mit detaillierten Informationen zum Produkt zu versorgen. Wichtig dabei ist, dass hier vorab genau informiert wird, WER anruft und zu welchem ZWECK. Gibt der Interessent nun sein OKAY, dann ist ein Opt-In zustande gekommen. Aber damit noch nicht genug, denn die Firma X oder Y wäre dennoch in der Beweispflicht, dass der Interessent eingewilligt hat. Das kann nur erfolgen, wenn das Marktforschungsinstitut die Einwilligung aufgezeichnet hat. Für die Gesprächsaufzeichnung benötigt man jedoch auch wieder eine Einwilligung.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, gilt für Deutschland. Nun gibt es einige Damen und Herren, die ihren Firmensitz ins Ausland verlegen (Spanien oder Thailand) und dort mit deutschsprechenden Mitarbeitern (meist welche, die ihre Rente aufbessern wollen) wieder nach Deutschland anrufen. Wer jetzt denkt, dass die auch mit ausländischen Rufnummern telefonieren müssen, der irrt sich, denn es gibt jede Menge SIP-Provider. Damit kann man von überall aus mit einer deutschen Nummer telefonieren.
Wer also anrufen will, der findet sicherlich immer wieder eine Gesetzeslücke, um dies zu tun. Der Verbraucher kommt nur aus der Nummer raus, wenn er außerhalb der Zielgruppe landet. Wer kein Interesse zeigt, der zeigt es ja nur im Moment nicht, demnach kann er in 2-3 Monaten erneut angerufen werden(so die Meinung einiger CC). Zeigt man jedoch Interesse, doch das Produkt ist nicht das richtige, dann fliegt man aus der Telefonliste raus. Auch beim Weiterverkauf der Adressen ist man dann anders voreingestuft.
Heiko Jendreck
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