bhvmedia
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Werbeanruf - ein kleines Problem

am 28.12.2011, 16:10 Uhr eröffnete bhvmedia folgenden Thread
Sonstige    4882 mal gelesen    12 Antwort(en).

Moin,

da ich nebenbei eine kleine Webseite betreibe, bin ich natürlich bemüht Werbekunden zu gewinnen. Das klappte auf unterschiedlichen Wegen bisher recht gut, allerdings bekam ich gerade reichlich was zu hören, als ich mal wieder einen "potenziellen" Werbekunden anrief. Von Anzeige über div. Beschimpfungen war alles dabei und ich habe eine ganze Weile gebraucht, um den Angerufenen zu beruhigen und von einer Erschießung meiner Person abzusehen.

Grundsätzlich ist ja das Marketing recht schwierig geworden, da man "unerlaubt" niemanden mehr kontaktieren kann, bzw. darf.

Wie macht Ihr das? Ruft Ihr an oder schreibt Ihr Mails? Persönlich vorstellig zu werden ist auf Grund der Reisetätigkeit auch nicht eine wirkliche Alternative.

Gruß Thomas


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der_booker
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am 28.12.2011, 18:19 Uhr schrieb der_booker

Ich bin ja hauptsächlich in der Call-Center-Branche unterwegs und musste mich daher schön öfter mit Telefonwerbung auseinandersetzen. Kaltakquise kannst Du vergessen. Wirst Du erwischt, dann wird es mächtig teuer. Bist zu 50.000,-€ kann Dich diese Ordnungswidrigkeit kosten. Auch mit unterdrückter Rufnummer sollte niemand mehr im geschäftlichen Umfeld raus telefonieren, sonst kostet es schnell mal 10.000,-€.

Im Prinzip bleibt Dir das eMail-Marketing (nur woher bekommst Du die Adressen?) und/oder das Internet-Marketing. Wonach suchen die Leute und würde Deine Seite mit dem gesuchten Begriff in Verbindung bringen. Das sind die Keywords. Oder Du schaltest Google-Werbung, was eine weitere Alternative wäre.


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MatthiasHuehr
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Content Halbgott (705 Beiträge)
am 28.12.2011, 20:11 Uhr schrieb MatthiasHuehr

@Thomas: ich habe mal auf deiner Seite die PIs hochgetrieben und mir ist folgendes aufgefallen:

- Du vermarktest Premiumeinträge mit 3 erlaubten Links, die ich gesehen habe verlinken jeweils auf dieselbe Seiten ... theoretisch nur ein Link.

- dann verfasst du selber Einträge über andere Restaurants, die haben so Gratiswerbung einen Link ... quasi fast dieselbe Leistung, nur dass sie keinen Text geschrieben haben und keine Werbeeinnahmen geflossen sind.

- dein Kunde mit dem Namen N*****e hat den Text übrigens auch auf sieben weiteren Seiten veröffentlicht ... DC!!!

- wenn ich nach Bremerhaven suche, dann erscheint deine Seite bei mir auf Seite 4, wie deine Money Keywords ranken weist du besser ...

meine Gedanken dazu:

- Sorge dafür dass alle deine Einträge bei Google auf der ersten Seite erscheinen um für sie die Kunden attraktiver zu machen, denn wenn die deine Seite ständig in den SERPs sehen wenn sie was in Bremerhaven suchen, dann steigt das potentielle Interesse. Hoffe ich mal.

- ich würde die Premium-Einträge besser sichtbar machen, beispielsweise mit Listen bei den Sehenswürdigkeiten ... wenn du ein Museum vorstellst könntest du die Premium-Restaurants oder Ferienwohnungen in der Nähe optisch hervorheben.

PS

Manchmal frage ich mich auch auf welchen Trip die potentiellen Kunden sind. Anscheinend muss es im Internet alles kostenlos geben. Dafür geben die Unsummen für Werbung in irgendwelchen Käseblättern aus ...


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winelady
Kauffrau
Content Halbgott (862 Beiträge)
am 28.12.2011, 21:42 Uhr schrieb winelady

Hallo,

Kaltakquise per Email ist meines Wissens genauso wenig zulässig wie per Telefon, während die klassische Art per Brief wohl kein Problem ist. Danach(!) darf man – soweit ich weiß â€“ nachtelefonieren. Vielleicht fragst Du doch mal einen Juristen, womit Du grundsätzlich auf der sicheren Seite bist?

An Deinen Serps zu arbeiten, ist ganz sicher eine gute Idee. Vielleicht können Dir auch berufständische Organisationen als Verteiler weiterhelfen. Ãœberlege mal, wer oder welche Organisation "Zielgruppenbesitzer" ist.

Viel Erfolg!
Gruß
winelady


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der_booker
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(2762 Beiträge)
am 29.12.2011, 07:20 Uhr schrieb der_booker

winelady schrieb:

...während die klassische Art per Brief wohl kein Problem ist. Danach(!) darf man – soweit ich weiß â€“ nachtelefonieren.


Richtig ist, dass der normale Info-Brief weiterhin versendet werden darf. Jedoch erhält man dadurch nicht die Erlaubnis nachzutelefonieren. Man benötigt vor einem Anruf ein Opt-In, denn Telefonanrufe sind nur zulässig, wenn der Angerufene vorher sein Einverständnis hierzu erklärt hat.

Ein Opt-In kommt nicht automatisch zustande, wenn man einen Brief mit dem Inhalt "Sie werden in Kürze angerufen" sendet.

Es gibt eine Grau-Zone und die wird noch relativ häufig genutzt. Marktforschungsinstitute dürfen noch anrufen, sie dürfen jedoch nichts direkt verkaufen. Sie dürfen lediglich zu Marktforschungszwecken Informationen einsammeln. Nun die Grau-Zone, sie dürfen fragen, ob die Firma X oder Y anrufen darf, um den nun zum Interessenten gewordenen, mit detaillierten Informationen zum Produkt zu versorgen. Wichtig dabei ist, dass hier vorab genau informiert wird, WER anruft und zu welchem ZWECK. Gibt der Interessent nun sein OKAY, dann ist ein Opt-In zustande gekommen. Aber damit noch nicht genug, denn die Firma X oder Y wäre dennoch in der Beweispflicht, dass der Interessent eingewilligt hat. Das kann nur erfolgen, wenn das Marktforschungsinstitut die Einwilligung aufgezeichnet hat. Für die Gesprächsaufzeichnung benötigt man jedoch auch wieder eine Einwilligung.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, gilt für Deutschland. Nun gibt es einige Damen und Herren, die ihren Firmensitz ins Ausland verlegen (Spanien oder Thailand) und dort mit deutschsprechenden Mitarbeitern (meist welche, die ihre Rente aufbessern wollen) wieder nach Deutschland anrufen. Wer jetzt denkt, dass die auch mit ausländischen Rufnummern telefonieren müssen, der irrt sich, denn es gibt jede Menge SIP-Provider. Damit kann man von überall aus mit einer deutschen Nummer telefonieren.

Wer also anrufen will, der findet sicherlich immer wieder eine Gesetzeslücke, um dies zu tun. Der Verbraucher kommt nur aus der Nummer raus, wenn er außerhalb der Zielgruppe landet. Wer kein Interesse zeigt, der zeigt es ja nur im Moment nicht, demnach kann er in 2-3 Monaten erneut angerufen werden(so die Meinung einiger CC). Zeigt man jedoch Interesse, doch das Produkt ist nicht das richtige, dann fliegt man aus der Telefonliste raus. Auch beim Weiterverkauf der Adressen ist man dann anders voreingestuft.


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bhvmedia
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IT im Haupt- und Nebenberuf
Guru (145 Beiträge)
am 29.12.2011, 09:17 Uhr schrieb bhvmedia

Moin @ all,

schon mal danke für die vielen guten Antworten.

@ Matthias:

Der Linkaufbau läuft und bei den wichtigen Keywords - meist Phrasen - liegen wir recht gut. Besser werden ist natürlich das Ziel.

Was die Einträge betrifft, wir haben natürlich aus der "nichtkommerziellen" Vorzeit einige "Ãœberbleibsel". Da sind wir gerade dran und natürlich gibt es noch viele mögliche Kunden.

Was die Links und den Content unserer Kunden betrifft, da ist man auf die Wünsche angewiesen. Manche Marketingabteilung hat nur ein paar vorbereitete Texte, die müssen ja auch noch von der Geschäftsführung abgesegnet sein, welche in die Veröffentlichung gehen. Das nur 1 Linkziel gewünscht ist, liegt beim Kunden.

@ Heiko

Vielen Dank für deine ausführlichen und fundamentierten Beiträge. Da steht man letztlich immer mit einem Bein im Knast - bzw. bei einer Abmahnung. Das macht die Arbeit nicht wirklich leichter. Also letztlich hilft nur der Brief oder das persönliche vorstellig werden.


Aber einfach wäre wohl auch zu einfach.

Nochmal danke an euch,

Gruß Thomas


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Deep_Thought
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am 29.12.2011, 09:52 Uhr schrieb Deep_Thought

Sorry wenn ich mich einfach so in das Thema einklinke, aber meine Frage passt dazu. - Denke ich zumindest :Wie sieht es mit E-Mail Anfragen ohne Gewinnabsicht? Der Hintergrund ist, dass ich einige Verzeichnisse betreibe, in die man sich kostenlos eintragen kann und wenn ich beim surfen auf entsprechende Seiten stoße, schreibe ich den Besitzer an, ob er sich nicht eintragen möchte. Zumeist ist die Reaktion äußerst positiv, aber ein Angeschriebener hatte mir zuletzt mit rechtlichen Schritten gedroht und sich auch auf das UWG berufen.

Gruß Peter


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seitenreport
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am 29.12.2011, 09:55 Uhr schrieb seitenreport

Hallo Thomas,

vielleicht helfen Dir folgende Artikel auf Selbstständig-im-Netz.de, die einige zusätzliche Anregungen zur Kundenaquise geben:

11 Tipps wie Sie mehr lokale Kunden finden

Kunden finden ohne Preiskampf - Alternativen und Lösungen

Beste Grüße,
Matthias


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der_booker
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am 29.12.2011, 19:05 Uhr schrieb der_booker

Deep_Thought schrieb:

Wie sieht es mit E-Mail Anfragen ohne Gewinnabsicht? Der Hintergrund ist, dass ich einige Verzeichnisse betreibe, in die man sich kostenlos eintragen kann und wenn ich beim surfen auf entsprechende Seiten stoße, schreibe ich den Besitzer an, ob er sich nicht eintragen möchte. Zumeist ist die Reaktion äußerst positiv, aber ein Angeschriebener hatte mir zuletzt mit rechtlichen Schritten gedroht und sich auch auf das UWG berufen.


Hallo Peter,

eine unzumutbare Belästigung ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 UWG immer dann gegeben, wenn:
- die Einwilligung des Adressaten für das Versenden der E-Mail fehlt,
- oder der Absender seine Identität verschleiert oder verheimlicht
- oder die E-Mail keine gültige Adresse enthält, unter der der Empfänger das künftige Zusenden von Mails untersagen bzw. sich austragen kann.

In Deinem Fall wäre die "Belästigung" gegeben, da Dir die Einwilligung des Adressaten für das Versenden der E-Mail fehlte. Er könnte also mit einer Abmahnung durchkommen, wenn der Inhalt Deiner Mail Werbung enthält. Die Regelung im UWG §7 betrifft das Versenden an private und gewerbliche Empfänger.

Eine Ausnahme gäbe es, wenn er bereits Dein Kunde wäre und Du ihn zum selben Produkt und/oder ähnlichen Produkten informierst. Es muss also ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung gegeben sein. Aber, er muss stetst die Möglichkeit haben, sich aus einem Verteiler auszutragen. Dieser Hinweis muss gut leserlich dargestellt werden.

Für ein Opt-In muss sogar mit einem Double-Opt-In-Verfahren die Einwilligung eingeholt werden. Hat sich beispielsweise ein Interessent bei einer Verteilerliste eingetragen, so bekommt er eine Bestätigungsmail, bei der er aktiv eine Bestätigung abgeben muss. Diese darf keine Werbung enthalten. Auf sonstigen Schnickschnack wie Firmenlogos sollte man auch verzichten, da dies bereits vor Gericht als Werbung gesehen werden könnte.

Vielleicht auch noch wichtig zu wissen. Fehlt beim Absender das Impressum, so ist von einer Verheimlichung der Identität auszugehen, was zu einer Abmahnung führen könnte.


Heiko Jendreck
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Deep_Thought
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am 30.12.2011, 09:46 Uhr schrieb Deep_Thought

@ Heiko: danke für deine ausführlichen Erläuterungen :yes:
Das ist aber echt übel, also stand ich bisher immer kurz vor einer Abmahnung. Na da muss ich mir was anderes einfallen lassen.
Ich halte diese Regelung ja übertrieben. Wenn man seine Kontaktdaten auf einer Webseite veröffentlicht, dann muss man ja auch eigentlich damit rechnen, dass Kontakt aufgenommen wird. Wenn man dann eine weitere Kontaktaufnahme verbietet, ist das was anderes. Denn Spammer lassen sich mit der jetzigen Regelung sowieso nicht abhalten.

Gruß Peter


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MatthiasHuehr
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am 30.12.2011, 10:41 Uhr schrieb MatthiasHuehr

Deep_Thought schrieb:

Wenn man seine Kontaktdaten auf einer Webseite veröffentlicht, dann muss man ja auch eigentlich damit rechnen, dass Kontakt aufgenommen wird.


Es gibt eine gesetzliche Pflicht eine Anbieterkennzeichnung vorzuhalten. Daraus kann man jetzt nicht schlussfolgern, dass man aufgrund einer angegebenen Emailadresse die Leute mit Werbemails belästigen darf.

Der Text im Impressum steht im Ãœbrigen nicht nur zur Deko da! Ich zitiere mal aus dem erstellten Impressum von e-Recht24:

"Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Ãœbersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor."

Man muss also mit gar nichts mehr rechnen, was in Richtung Spam geht!


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