ptra
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Abmahnung

am 27.07.2015, 21:27 Uhr eröffnete ptra folgenden Thread
Sonstige Themen    7516 mal gelesen    14 Antwort(en).

Eine Bekannte von mir, die eine Ferienwohnung vermietet, hat eine Abmahnung bekommen, weil sie auf ihrer Internetseite einen Kostenbeitrag für die Endreinigung aufgeführt hatte.

Was ist in einem solchen Fall zu tun? Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben.

Gruß. Petra


Gegen die Infamitäten des Lebens... (siehe Hermann Hesse) http://www.universoom.de

matthes
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Evil Genius
Content Halbgott (973 Beiträge)
am 27.07.2015, 23:17 Uhr schrieb matthes

Einen Anwalt aufsuchen. Das ist der einzige sinnvolle Tipp, solange man nicht selbst absolut sicher weiß, dass man sich nichts hat zu Schulden kommen lassen.
Auf keinen Fall ohne Beratung die Unterlassungserklärung unterschreiben und unbedingt die Fristen ernst nehmen, im Zweifel um Aufschub bitten (und beachten, ob er gewährt wird).

Mehr kann man hier nicht dazu sagen, solange der Fall unvollständig erklärt wird. Wogegen würde das Aufführen des Kostenbeitrags für eine Endreinigung denn verstoßen?

Aber selbst wenn der Fall hier vollständiger erklärt wird: wir sind Laien, ich glaube nicht, dass sich hier ein Rechtsanwalt herumtreibt. Die Antworten hier können völliger Unsinn sein und eventuell zu einer fatalen Verzögerung führen.


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winelady
Kauffrau
Content Halbgott (862 Beiträge)
am 28.07.2015, 08:21 Uhr schrieb winelady

Hallo Petra,

im Web findet Deine Bekannte genügend Fachanwälte, die sich auf Internetrecht spezialisiert haben. Ggf. kann sie auch bei der Anwaltskammer um Adressen bitten. Ein allgemeiner Feld-, Wald- und Wiesenanwalt ist möglicherweise mit der Materie nicht genügend vertraut.

Gruß
winelady


Weinvielfalt aus dem Weingut Fuchs
Fremdsprachensatz

ptra
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Designerin (Print & Web)
Content Meister (473 Beiträge)
am 28.07.2015, 19:27 Uhr schrieb ptra

Hallo ihr,

ich hab´s befürchtet. Sie hat schon einen Anwalt hinzugezogen. Ob´s nun ein Fachanwalt ist, kann ich nicht sagen. Ich dachte, da gibt´s eine Patentlösung, bei der man sich die Anwaltskosten sparen kann. Bei der Massen-Abmahnung bezüglich des Impressums gab´s damals hier im Forum auch spezielle Verhaltenshinweise.

Auf jeden Fall vielen Dank

Gruß. Petra


Gegen die Infamitäten des Lebens... (siehe Hermann Hesse) http://www.universoom.de

axeljanaschke
Versicherungsfachmann
Fortgeschrittener (90 Beiträge)
am 29.07.2015, 07:08 Uhr schrieb axeljanaschke

Morgen Forum und morgen Petra,
fakt ist, ein Anwalt holt eventuell eine Senkung der Abmahn Koste raus, kostet aber auch Geld und am Ende ist meist immer ein kleiner Gewinn dabei. Der Trost der dabei bleibt ist der, nicht die gesamten unverschämten Abmahn Kosten zu bezahlen. Der Grund der Abmahnung kann sein, wird wahrscheinlich auch, dass Deine Freundin nicht die Möglichkeit der Selbstreinigung mit in Ihre Kosten Darstellung der Endreinigung mit eingesetzt hat. Wenn dieser Passus enthalten wäre, hat der Mieter die Möglichkeit zu wählen. Was für ein Schwachsinn, aber wie so vieles im Internet wird auch hier auf das kleinste Detail geachtet. Ich mach hier ja nicht gerne Werbung, aber ich bin bei der ARAG beschäftigt und seit dem wir das Produkt Web-Aktiv, einen reinen Internet Rechtsschutz vertreiben verkaufe ich Jahr für Jahr immer mehr an meine Kunden. Denn unverschämte Abmahnungen häufen sich immer mehr. So Ihr Lieben, schönen Tag noch muss dann mal.

Axel Janaschke

www.harz4ranking.de




Kämpfe für Deine Träume bis diese sich erfüllen oder höre auf zu Träumen!!!
Mehr über mich findet Ihr unter :https://www.arag-partner.de/axel-janaschke/ueber-mich/

romacron
JDev Xer
Content Gott (1224 Beiträge)
am 30.07.2015, 09:07 Uhr schrieb romacron

Hallo Petra,

soweit ich weiss, ist es seit ein paar Jahren nicht mehr zulässig, Reinigungsgebühren extra auf den angegebenen Endpreis zu schlagen.

Es ist ähnlich wie beim Fliegen und "versteckte Kosten" ..die dein Endpreis verwischen.

Ich glaube den Anwalt kannste dir fast sparen, wenn du dich mit dem Abmahnenden gütig einigst, kommt das günstiger.

Viele Grüße


SGS
Ingenieur
Guru (223 Beiträge)
am 31.07.2015, 12:28 Uhr schrieb SGS

Vermietet der Abmahnende auch Ferienwohnungen im gleichen Bereich, d.h. ist er wirklich ein Betroffener?

Der Ratschlag von Romacron, sich möglichst gütlich zu einigen, ist auf jeden Fall sinnvoll. Denn selbst bei einem Vergleich, d.h. man bekommt teilweise Recht, sind die eigenen Anwaltskosten etc. nicht zu vernachlässigen.

Gruß

SGS


http://www.cdl-rlp.de

MarcoH
Neuling (4 Beiträge)
am 04.12.2015, 11:59 Uhr schrieb MarcoH

Zum Glück haben wir hier in der Schweiz diese Abmahnungs-Welle nicht. Finde, wie dieses Beispiel hier, dass der Rechtsstaat ad absurdum geführt wird.

Hoffe, dass die Abmahnung bald ohne grosse Kostenfolge und Umtriebe erledigt ist.

Herzliche Grüsse aus der verschneiten Bergwelt


ptra
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Content Meister (473 Beiträge)
am 16.01.2016, 12:53 Uhr schrieb ptra

Die Vorschläge, sich gütlich zu einigen finde ich schon sinnvoll. Wenn aber derjenige, der abmahnt, das aus dem einzigen Grund des Geldscheffelns macht, ist er ja nur insofern an einer gütlichen Einigung interessiert, als er ordentlich abkassieren kann.

Gruß. Petra


Gegen die Infamitäten des Lebens... (siehe Hermann Hesse) http://www.universoom.de

popeye
Avatar popeye
Beginner (40 Beiträge)
am 11.10.2016, 18:52 Uhr schrieb popeye

Was ist aus der Geschichte geworden. Würde mich interessieren.


carloso
Avatar carloso
Rentner
Fortgeschrittener (66 Beiträge)
am 12.10.2016, 17:54 Uhr schrieb carloso

Das würde mich auch interessieren wie es ausging.


Der Wanderkarl wandert in Bayern Tirol und Südtirol.
http://www.wandernbayern.com/



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