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Harry1979 schrieb:
Du kannst zB hier mal anrufen:www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-binary-services-gmbh-impressum-facebook.html
Vielen Dank ... soeben getan!
Timm3y schrieb:
Die Team Seite wurde von der Homepage am Montag entfernt befindet sich aber noch im Google Cache:webcache.googleusercontent.com/search
Mir ist auch schon aufgefallen, dass die "*** edit Moderation ***" ausgeflogen sind. Vielen Dank für den Link, hab die Seite mal gespeichert.
Was auch seltsam ist, ist das die sich auch alle bei G+ herumtreiben.
Mach dort bitte auch alles Dicht!
Irgendwie finde ich aber folgendes Seltsam:
www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-binary-services-gmbh-impressum-facebook.html
Na klasse ...
gibt\'s Erfahrungen mit Sören Siebert, dem "Erfinder" von e-recht24? www.kanzlei-siebert.de
Das wird ja immer doller, freue mich schon wenn die Akte2012 sich meldet!
Die können gerne die Fotos von mir bekommen
Außerdem würde mich mal interessieren ab welcher räumlicher Entfernung die abmahnen. Bestimmt keine FB-Seiten in der Nähe, obwohl man dann vermutlich eh vor einer Briefkastenfirma oder leeren Büroräumen stehen wird.
Ich stelle gerade ein paar seriöse Links zu Anwaltsseiten zusammen. Wäre über eine aktive Mithilfe dankbar.
Diese würde ich nach Fertigstellung hier gern platzieren.
Verlässlich und qualitativ hochwertig ist die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. Die haben mich schon des öfteren sehr kompetent vertreten und beschäftigen sich überwiegend mit Internetspezfischen Themen.
Shagoo schrieb:
Wir haben ein Impressum unter den Informationen, der Screenshot ist unzureichend und ich vermute, dass die Abmahnungen aus nur geschrieben wurden um Gewinne zu erwirtschaften.
Also mein Screenshoot zeigt 2 Scrollbalken, wodurch die Vermutung aufkommt, dass der Screen vorsätzlich nicht vollständig angezeigt wird.
Bitte denkt ALLE daran, ein rechtskräftiges Impressum nach TMG §5 auf Euren FB-Seiten zu führen. Was genau rechtskräftig ist bleibt wohl im Moment noch offen, daher empfehle ich ein Impressum als Link, unter der Info und als Post zu führen.
Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ist nach meinem bisherigen Kenntnisstand 30 Jahre gültig. Das ist eine lange Zeit, jeder sollte sich im Klaren sein, an was er sich da bindet.
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