der_booker
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(2762 Beiträge)
Abmahnung auf Facebook durch die Firma Binary Services GmbH sowie Kanzlei HWK (Seite 17)
Auszug aus der IHK:
Frage:
Kann ich die mir übersandte Unterlassungserklärung ändern oder eine eigene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben?
Antwort:
Ja, denn entscheidend ist allein, ob die Erklärung die Wiederholungsgefahr entfallen lässt. Dazu ist nicht erforderlich, dass der von dem Verletzten vorgegebene Wortlaut unterzeichnet wird.
Einzige Voraussetzung ist, dass der Verletzer gegenüber dem Verletzten uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich und unter Ãœbernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung (sowohl im Kern identische oder gleichartige Verletzungshandlungen) in Zukunft zu unterlassen.
Brief vom 13.08.2012 - An einen Anwalt zur Durchsicht gegeben, mal sehen was dieser empfiehlt.
Gibt es schon einen konkreten Plan zwecks der weiteren Vorgehensweise? Bei Akte habe ich mich gemeldet, Impressum entsprechend eingebaut, wie verlangt, obwohl man es auch hätte weiter unten in den Posts sehen können, das habe ich nun entfernt und ganz oben noch detaillierter eingebaut, schaut nicht gut aus, aber was solls! Anders geht es in der mobilen Version nicht!
In der "Beschreibung" war und ist es auch drin ...
Das weitere Vorgehen ist immer schwer zu koordinieren, wichtig ist das sich noch mehr betroffenen bei Akte oder hier melden.
je größer der Druck wird um so eher sind auch Richter bzw. Staatsanwaltschaft bereit von sich aus etwas dagegen vorzunehmen.
Eventuell ist auch die Anwaltskammer bereit Druck auszuüben!
Tretet das Thema überall breit, in Foren, facebook, Presse usw.
Last uns einen Email flashmob auf den bundestag machen in dem wir alle eine Petition via Email an die senden (das ist legal).
Die sollen die Gesetze ändern sonst ist die nächste Abmahnung nur eine frage der zeit!
georg123
Diplomökonom (Pensionär)
Content Halbgott (569 Beiträge)
Twipic schrieb:
Antwort (der IHK):
...
Einzige Voraussetzung ist, dass der Verletzer gegenüber dem Verletzten uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich und unter Ãœbernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung (sowohl im Kern identische oder gleichartige Verletzungshandlungen) in Zukunft zu unterlassen.
Bisschen Senf: Sorry, der Satz ist grammatikalisch und inhaltlich unvollständig. IHK-Fehler? Poster-Irrtum? Grüße Fritz
http://georg-hh.freimaurerei.de
Freiheit-Gleichheit-Brüderlichkeit, Toleranz und Humanität:
Dafür stehen und danach streben Freimaurer
Zuständig ist die Anwaltskammer Nürnberg, mit deren Beschwerdestelle ich eben telefoniert habe.
Gestern und heute sind dort die ersten Beschwerden wg. diesem Fall eingegangen und jeder Betroffene sollte auch diese Möglichkeit nutzen.
Beschwerden nur schriftlich per Brief oder Fax!
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Beschwerdestelle
Fürther Str. 115
90429 Nürnberg
Telefon: 0911/926 33 -0
Telefax: 0911/926 33 -33
Ich habe gestern heise online angeschrieben, der redakteur hat sich bei mir gemeldet und möchte selbst noch tiefer recherchieren, u.a. bei den verursachern dieses wahnsinns. möglicherweise erscheint morgen oder übermorgen ein artikel zum thema auf heise.de!
Ich finde wir sollen alle eine negative Feststellungsklage einreichen. Jeder hier hat geschrieben, dass zumindest im Infobereich er ein Impressum hatte. Und das ist nicht durch das LG Aschaffenburg als nicht zureichend erklärt worden wie viele meinen.
Also soll doch ein Gericht entscheiden. Das werden massive Gerichtskosten für diese Herren werden...
netzperfekt schrieb:
Ich habe gestern heise online angeschrieben, der redakteur hat sich bei mir gemeldet und möchte selbst noch tiefer recherchieren, u.a. bei den verursachern dieses wahnsinns. möglicherweise erscheint morgen oder übermorgen ein artikel zum thema auf heise.de!
Habe auch die c\'t angeschrieben
Andere Portale haben das Thema als uninteressant abgelehnt
Hallo an die Teilnehmer in diesem Beitrag,
wir sind auch abgemahnt worden.
Ich stimme zu, dass man dagegen vorgehen sollte.
Ich habe gelesen es gibt eine Sammelklage oder ähnliches, es wäre nett.
Ist interessant. Bitte kommt doch direkt auf mich zu. Ich überlege mich dem
anzuschließen.
Danke.
VG; Christian
Harry1979 schrieb:
Ich finde wir sollen alle eine negative Feststellungsklage einreichen. Jeder hier hat geschrieben, dass zumindest im Infobereich er ein Impressum hatte. Und das ist nicht durch das LG Aschaffenburg als nicht zureichend erklärt worden wie viele meinen.
Also soll doch ein Gericht entscheiden. Das werden massive Gerichtskosten für diese Herren werden...
finde ich auch, sollten möglichst viele tun!
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