Fotos für Internetseiten
Redaktionelle Einordnung
Diese archivierte Diskussion behandelt Fotos für Internetseiten aus Sicht der Rubrik Webdesign.
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Startbeitrag
Originaler Foreninhalt in modernisierter Darstellung.
Hallo,
ich suche Fotos für meine Internetseite, bei denen die Rechtefrage sauber geklärt ist. Sind Dienst wie fotolia oder istockphoto eine gute / preiswerte Quelle oder gibt es noch bessere Alternativen? Gibt es sonst etwas aus rechtlicher Sicht zu beachten?
Gruß
SGS
Antworten
9 BeiträgeHallo SGS,
SGS schrieb:
Gibt es sonst etwas aus rechtlicher Sicht zu beachten?
hier besonders den Punkt 3.h beachten, natürlich den Rest auch:
de.fotolia.com/Info/Agreements/StandardLicense
Der Download-Vertrag ist mehr oder weniger identisch mit den anderen Anbietern.
Gruß
hansen
Nepal Rundreisen
Punkt 3 a) aus dem Link von hansen:
Als Erklärung: Eine Unterlizenzierung vergibst du, wenn du das Bild als Vorschau auf zum Beispiel Facebook postest. Hier musst du aufpassen, das darfst du nämlich nicht. Rechtsanwalt Schwenke ging da in einem Podcast drauf ein und hat aktuell auch zwei Bildagenturen im Blog untersucht. Bei beiden kannst du auch für Social Media die Rechte erwerben, eine Bilddatenbank davon hält er für soweit rechtssicher.
Es ist ein offenenes Geheimnis, das es bei solchen Anbietern mehr als genug Fotografen gibt, die nur darauf lauern, dass sich jemand nicht an die Lizenzbedingungen hält. Dann gibt es eine Abmahnung und eine saftige Rechnung. Das Zauberwort dafür heißt fehlende Urhebernennung. Wenn du die benötigsten Bilder selber machen kannst, dann mach das lieber allein ...
Vielen Dank - da lauern ja doch einige Fallstricke ...
Gruß
SGS
@Matthias
Nicht nur fehlende Nennung des Urhebers. Im Falle von Facebook überträgst du verschiedene Rechte an Facebook (dass sie das Bild anzeigen dürfen z. B.). Das ist "Unterlizenzierung" und genau das ist nahezu überall verboten, auch bei iStock und Fotolia.
Bei der Vorschau betrifft es nur die fehlende Namensnennung bei der Vorschau, lädt man bei Facebook etwas hoch, dann betrifft es erst die von dir angesprochenen Unterlizensierungen.
Bist du dir da sicher? Im Endeffekt ist es ja Hotlinking. Sprich Facebook braucht ja eine Berechtigung, dies zu tun. Wenn du eine Quelle hast, immer her damit
Hallo doho13,
doho13 schrieb:
Sprich Facebook braucht ja eine Berechtigung, dies zu tun. Wenn du eine Quelle hast, immer her damit
wenn ich mich nicht irre sollte das der Abschnitt 2.1 sein:
Hier noch eine gut Zusammenfassung zu Facebook und Fotolia:
www.jusmeum.de/blog/medien-internet-it-lizenzen-und-12/die-offizielle-facebook-seite-aus-1994
Auch recht interessant:
Gruß
hansen
Nepal Rundreisen
doho13 schrieb:
Bist du dir da sicher? Im Endeffekt ist es ja Hotlinking. Sprich Facebook braucht ja eine Berechtigung, dies zu tun. Wenn du eine Quelle hast, immer her damit
In meiner Antwort ging es nur um die Unterlizenzen. Bei Vorschaubildern vergibst du keine, beim Hochladen schon. Beim Hochladen verstößt du gegen das Verbot der Unterlizensierungen, bei Vorschaubildern gegen die Pflicht der Namensnennung. Ob Facebook die Bilder anzeigen darf steht auf einem anderen Blatt. Bei den Amis gibt es Fair Use, in Deutschland nicht ...