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ThreadWebdesign

Fotos für Internetseiten

Kategorie
Webdesign
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1981
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9
Erstellt von: gelöschter BenutzerDatum: 15.04.2013, 12:34 Uhr
Archiv-KommentarArchiviert, nicht priorisiertWebdesign

Redaktionelle Einordnung

Diese archivierte Diskussion behandelt Fotos für Internetseiten aus Sicht der Rubrik Webdesign.

Die Diskussion bleibt als Archiv nutzbar. Für die aktuelle Bewertung empfehlen sich ergänzend neuere Artikel, Tools oder eine konkrete Analyse.

Sinnvoll nutzbar bleibt der Thread vor allem als historischer Kontext, für typische Fragestellungen und zur Einordnung älterer Empfehlungen.

Einige im historischen Thread genannte Tools, Dienste oder externe Links könnten heute nicht mehr verfügbar oder inhaltlich überholt sein. Nutzen Sie sie bitte nur mit zusätzlicher Prüfung.

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gelöschter Benutzer
Threadstart · Webdesign 1981 mal gelesen · 15.04.2013, 12:34 Uhr

Hallo,

ich suche Fotos für meine Internetseite, bei denen die Rechtefrage sauber geklärt ist. Sind Dienst wie fotolia oder istockphoto eine gute / preiswerte Quelle oder gibt es noch bessere Alternativen? Gibt es sonst etwas aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Gruß

SGS

Antworten

9 Beiträge
Foren Moderator Content Gott (1886 Beiträge)
am 15.04.2013, 14:44 Uhr schrieb hansen
Antwort

Hallo SGS,

SGS schrieb:
Gibt es sonst etwas aus rechtlicher Sicht zu beachten?


hier besonders den Punkt 3.h beachten, natürlich den Rest auch:

de.fotolia.com/Info/Agreements/StandardLicense


Der Download-Vertrag ist mehr oder weniger identisch mit den anderen Anbietern.

Gruß
hansen
Nepal Rundreisen
gelöschter Benutzer
am 16.04.2013, 18:18 Uhr schrieb
Antwort

Punkt 3 a) aus dem Link von hansen:
Als Erklärung: Eine Unterlizenzierung vergibst du, wenn du das Bild als Vorschau auf zum Beispiel Facebook postest. Hier musst du aufpassen, das darfst du nämlich nicht. Rechtsanwalt Schwenke ging da in einem Podcast drauf ein und hat aktuell auch zwei Bildagenturen im Blog untersucht. Bei beiden kannst du auch für Social Media die Rechte erwerben, eine Bilddatenbank davon hält er für soweit rechtssicher.

gelöschter Benutzer
am 16.04.2013, 19:02 Uhr schrieb
Antwort

Es ist ein offenenes Geheimnis, das es bei solchen Anbietern mehr als genug Fotografen gibt, die nur darauf lauern, dass sich jemand nicht an die Lizenzbedingungen hält. Dann gibt es eine Abmahnung und eine saftige Rechnung. Das Zauberwort dafür heißt fehlende Urhebernennung. Wenn du die benötigsten Bilder selber machen kannst, dann mach das lieber allein ...


gelöschter Benutzer
am 16.04.2013, 20:19 Uhr schrieb
Antwort

Vielen Dank - da lauern ja doch einige Fallstricke ...

Gruß

SGS

gelöschter Benutzer
am 16.04.2013, 20:45 Uhr schrieb
Antwort

@Matthias
Nicht nur fehlende Nennung des Urhebers. Im Falle von Facebook überträgst du verschiedene Rechte an Facebook (dass sie das Bild anzeigen dürfen z. B.). Das ist "Unterlizenzierung" und genau das ist nahezu überall verboten, auch bei iStock und Fotolia.

gelöschter Benutzer
am 16.04.2013, 21:49 Uhr schrieb
Antwort

Bei der Vorschau betrifft es nur die fehlende Namensnennung bei der Vorschau, lädt man bei Facebook etwas hoch, dann betrifft es erst die von dir angesprochenen Unterlizensierungen.

gelöschter Benutzer
am 17.04.2013, 10:09 Uhr schrieb
Antwort

Bist du dir da sicher? Im Endeffekt ist es ja Hotlinking. Sprich Facebook braucht ja eine Berechtigung, dies zu tun. Wenn du eine Quelle hast, immer her damit

Foren Moderator Content Gott (1886 Beiträge)
am 17.04.2013, 19:31 Uhr schrieb hansen
Antwort

Hallo doho13,

doho13 schrieb:
Sprich Facebook braucht ja eine Berechtigung, dies zu tun. Wenn du eine Quelle hast, immer her damit


wenn ich mich nicht irre sollte das der Abschnitt 2.1 sein:

www.facebook.com/legal/terms



Hier noch eine gut Zusammenfassung zu Facebook und Fotolia:

www.jusmeum.de/blog/medien-internet-it-lizenzen-und-12/die-offizielle-facebook-seite-aus-1994



Auch recht interessant:

www.aufrecht.de/index.php



Gruß
hansen
Nepal Rundreisen
gelöschter Benutzer
am 18.04.2013, 07:45 Uhr schrieb
Antwort

doho13 schrieb:

Bist du dir da sicher? Im Endeffekt ist es ja Hotlinking. Sprich Facebook braucht ja eine Berechtigung, dies zu tun. Wenn du eine Quelle hast, immer her damit



In meiner Antwort ging es nur um die Unterlizenzen. Bei Vorschaubildern vergibst du keine, beim Hochladen schon. Beim Hochladen verstößt du gegen das Verbot der Unterlizensierungen, bei Vorschaubildern gegen die Pflicht der Namensnennung. Ob Facebook die Bilder anzeigen darf steht auf einem anderen Blatt. Bei den Amis gibt es Fair Use, in Deutschland nicht ...