aktueller Bericht von www.heise.de :
Eine Reihe von Merkwürdigkeiten bei der Registrierung der ein- und zweistelligen Domains und der reinen Zahlendomains in der vergangenen Woche sorgt unter der DeNIC-Mitgliedschaft weiter für Diskussionen.
Die Registrierungen für die vom Dienstleister Bionic/Tec-Media-Service/Hexonet registrierten 193 Kurzdomains wurden inzwischen in die USA abgezogen, und zwar nach 625 Keene Road, Clearwater, Florida. Die rund 200 Domaininhaber, allesamt frisch eingetragene Briefkastenfirmen mit klangvollen Namen wie BJ Oral Diseases Incorporated bis zu QI Quadruple Investments International Incorporated, dürften wohl bald ihr einziges Asset, die zugehörige bj- oder qi-Domain, wieder auf den Markt bringen. Manche der von Michael Koenig angemeldeten Firmen waren selbst den liberalen Anmeldebehörden in Florida nicht geheuer: die Anmeldung beispielsweise für ZL Zebra Luggage Inc trägt den Vermerk "Antrag zurückgewiesen".
Diese und andere Eskapaden bei der Registrierung der ein- und zweistelligen Kurz-Domains und der reinen Zahlendomains in der vergangenen Woche sorgen unter der DeNIC-Mitgliedschaft weiter für Diskussionen. Gegen die Registrierungen vorgehen können aber wohl nur Unternehmen oder Personen mit namensrechtlichen Ansprüchen, schätzt der Domainrechtsexperte Torsten Bettinger; erfolgversprechend werde es, wenn der Domaininhaber keine eigenen Namensrechte geltend machen kann.
Bettinger ist allerdings auch überzeugt, dass der mit den US-Firmenanmeldungen aufgespannte Schutzschirm löchrig ist. "Ein Unternehmen, das ein zweistelliges Unternehmensschlagwort verwendet, kann auf Verletzung seines Namensrechtes klagen und die Löschung erwirken. Die kurzfristige Anmeldung einer Firma mit dem Ziel, sich möglicher namensrechtlicher Ansprüche zu erwehren, nutzt den Domaininhabern nichts", betont Bettinger. Insbesondere, wenn die Firmen die Namen nicht im normalen Geschäftsverkehr nutzten, werde sich ein Richter kaum täuschen lassen. Zugute könnte den Namenshamstern allerdings kommen, dass es in vielen Fällen keine namensrechtlichen Ansprüche geben dürfte und Markenrechte nach Auskunft von Bettinger allein durch die Registrierung einer Domain noch nicht verletzt sind.
Wie schwunghaft der Handel mit den gehorteten Domains sich entwickelt, darüber lässt sich vorerst nur spekulieren. "Knapp 3500 der neuen Domains stehen bei Sedo zum Verkauf, über 3000 sind zusätzlich eingetragen, stehen aber nicht zum Verkauf", sagt Sedo-Sprecherin Semra Körner. "Wir befinden uns gerade in Stufe 2 des Prozesses, das bedeutet, dass unsere Broker im Auftrag der Bieter aktiv Verhandlungen führen." Nach Schätzungen des Domain-Händlers Sedo könnten mit den Domains mindestens 10 Millionen Euro umgesetzt werden. Einen ähnlichen Hype habe es bereits bei der Einführung von Umlaut-Domains gegeben.
Ob es am Ende eine kartellrechtliche Handhabe gegen einzelne Domaininhaber gebe, bedürfe einer genauen Prüfung, sagt Jurist Bettinger. Wenn nachweisbar sei, dass das Verfahren dazu geführt habe, dass sich vor allem DeNIC-Mitglieder oder Domainspekulanten durch das Verfahren bereichert hätten und der "normale Nutzer" von vornherein chancenlos gewesen sei, sei das zu überlegen.
Handfeste vertragliche Streitereien handelte sich beim Vergabeverfahren übrigens Key-Systems ein. Der Key-Systems-Kunde Netzwelt beschuldigt den Registrar, die Domain tv.de an einen Dritten weiter vergeben zu haben, obwohl man eine mündliche Zusage dazu hatte, dass Netzwelt an Platz eins beim Registrierwunsch für die Domain gestanden habe. Für eine erfolgreiche Registrierung sollten 20.000 Euro fließen. Key-Systems teilte inzwischen mit, man sei strikt nach dem Prinzip "first come, first served" vorgegangen und habe die zuerst eingegangene Vorbestellung auch zuerst an das DeNIC übermittelt. Der Kunde habe offenbar nicht verstanden, dass es mehrere Anwärter auf tv.de gegeben hätte.
Eingetragen für die tv.de und weitere Kurzdomains ist inzwischen Holger Kokert, mit Wohnsitz in Spanien. Kokert ist in der Familie von Key-Systems-Geschäftsführer Alexander Siffrin offenbar gut bekannt, dessen Schwester dankte ihm in ihrer Doktorarbeit überschwenglich für die Unterstützung. Viel Glück für Holger Kokert ? oder ein geschickter Schachzug des Unternehmens? Bei einer Klage müssten das die Gerichte entscheiden. (Monika Ermert) / (jo/c\'t)
Link: www.heise.de/newsticker/meldung/de-Kurzdomains-in-die-USA-abgezogen-843650.html
Heiko Jendreck
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