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von:
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von:
@ all
Zu dem, was Heiko schon geschrieben hat, noch eines:
Weder der Thread, noch das Forum können einen Rechtsbeistand leisten, damit ist hier jeder überfordert. Zudem können hier auch keine rechtlichen Schreiben veröffentlicht werden, was eigentlich jedem klar sein sollte.
Ebenso sollte sich auch jeder genau überlegen, was er hier postet, auch wenn es offensichtlich schwer fällt.
Heiko war mittlerweile schon mehrmals im Einsatz, um Schimpfwörter und Beleidigungen zu entfernen und das in einem öffentlichen Forum mit überwiegend erwachsenen Usern.
Des weiteren möchte ich Euch bitten, nur den Teil der Zitate zu verwenden, der relevant ist und nicht alles, denn damit wird der Thread noch unübersichtlicher.
Danke
hansen
Ultima schrieb:
Ich war gerade mal auf der Website der Firma Binary Services GmbH. Ist euch auch aufgefallen das das Impressum unvollständig ist?
Im Prinzip könnten wir doch auch mal einen Anwalt beauftragen, der dieses vergehen rügt?
Und mit diesem thread hast du sie gerade vorgewarnt. Ganz schlau
Am Montag gibt es ein livestream zum Thema: www.facebook.com/events/254142091371258/
NePheus schrieb:
Hier nochmals der Link, wo ihr euch bei der Akte Redaktion melden könnt:www.sat1.de/tv/akte/kontakt-zur-akte-redaktion
I allready did that!! ... Hope many more will do to!!
Gleichwohl die Akte noch nicht aktiv ins Geschehen eingreift, gibt es dennoch weiterführende Informationen, die immer mehr Aufschluss darüber geben, wie tief die Wurzeln verankert sind.
Ich hätte nie damit gerechnet, solche Querverbindungen in diesem Fall zu finden.
Das Team der Binary Services GmbH:
webcache.googleusercontent.com/search
[b]Hier nochmal die Facebook Gruppe, wo es Tips und Infos zum Thema gibt:[/B]
www.facebook.com/groups/147373445401153/
Soeben entfernte ich einen Eintrag mit der Empfehlung zu einem Händlerbund. Diese Empfehlung möchten wir zunächst prüfen, bevor wir sie freigeben.
Ich bitte um Verständnis, dass wir uns vor Empfehlungen distanzieren, welche in eine negative Richtung laufen können.
Mir wurden Hinweise gegeben, dass genau eben solch eine Verfahrensweise bereits in einem anderen Fall angewendet wurde. Erst kam die Abmahnung, dann ein Angebot für einen Händlerbund und einige Betroffene erkannten wohl erst zu spät, dass es einen Zusammenhang gab.
Ich würde vorschlagen, diesen Thread zunächst zu schließen. Wer einen Informaionsaustausch sucht, der findet ihn evtl. in unserem Chat oder richtet seine Informationen an eine der Personen hier im Thread via PM zu.
Wie schon mehrfach erwähnt, möchten wir dem Betreiber dieses Forums keinen Schaden zufügen. Viele Personen haben erkennbare hilfreiche Tipps zur Verfahrensweise gegeben. Sollten sich weiterführende Ereignisse ergeben, werden wir an dieser Stelle weiter berichten.
Vielen Dank für Euer Verständnis.
*** edit Moderation ***
Wie mir mitgeteilt wurde, distanziert sich die Kanzlei IT-Recht von de Abmahnungen der Binary Services GmbH. Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel stellt klar, dass keinerlei Verbindung diesbezüglich besteht.
Ferner wurde die Binary Services GmbH aufgefordert, den im Impressum befindlichen Eintrag, welcher eine Verbindung zur Kanzlei IT-Recht herstellte, zu entfernen.
Ein sehr guter Artikel zum Thema ist heute auf t3n veröffentlicht worden.
Kernaussagen:
(1) Das OLG Hamm entschied 2010, dass ein Impressum auch in den offiziellen mobilen Apps der Plattformen zu sehen sein muss.
(2) Die Impressums-Apps sind auf Mobilgeräten jedoch nicht sichbar, wodurch ein Rechtsverstoß entstehe.
(3) Wirklich sinnvoll ist nur, den Impressums-Link direkt im Info-Text bereitzustellen
(4) Sofern Betreiber der Facebook-Seite und der Website sich voneinander unterscheiden, muss im Impressum der Website zudem explizit stehen, dass dieses auch für die Facebook-Seite gilt.
Hier gehts zum Artikel.
Beste Grüße,
Matthias
LG Regensburg · End-Urteil vom 31. Januar 2013 · Az. 1 HK O 1884/12
Am 31. Januar bestätigte das Landgericht (LG) Regensburg, dass zurecht von einem Mitbewerber abgemahnt werden kann, wenn man gegen die Impressumpflicht zur "leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren" Anbieterkennzeichnung verstößt.
Wir können jedem Betreiber einer Seite bei Facebook nochmals deutlich anraten, den Auftritt einer kommerziellen Facebook-Seite mit einem Impressum zu versehen. Optimalerweise im Infobereich, als App und als Posteintrag in die Chronik und zwar so, dass der Eintrag gleich gesehen werden kann.
Einige Anwälte haben zwar schon mit einem juristischen Nachspiel gedroht, jedoch ist das Urteil vom Landgericht Regensburg ein Freibrief für alle Abmahner. Sobald uns Neuigkeiten bekannt werden, werden diese selbstverständlich hier veröffentlicht.
Quellen:
Mittelbayrische: www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/die-abmahn-welle-kommt-in-schwung/878301/die-abmahn-welle-kommt-in-schwung.html
Wie versprochen möchte ich Euch über den aktuellen Stand der Facebook-Geschichte informieren.
Inzwischen versendet die Kriminalpolizei Amberg Äußerungsbögen. Ein t3n.de vorliegendes Schreiben an einen von der Facebook-Abmahnwelle betroffenen Nutzer zeigt, dass die Kriminalpolizeiinspektion Amberg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Amberg Ermittlungen gegen die Geschäftsführer der Binary Services GmbH und einen Rechtsanwalt aufgenommen hat.
Die Kriminalpolizei Amberg ruft den Betroffenen in deren Schreiben auf, sich zu dem Vorfall zu äußern. Wie ich aus einer speziellen Facebook-Gruppe erfuhr, haben weitere "Abgemahnte" solch ein Schreiben erhalten.
Siehe:
t3n.de/news/facebook-abmahnwelle-455279/
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