tachales
Themenersteller
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Neuling (6 Beiträge)
Hallo (Seite 2)
gelöschter Benutzer
MatthiasHuehr schrieb:
....
Und da ist der Unterschied zwischen einer Seite welche den Besuchern Informationen anbietet und einem Onlineshop. Solange dein Besucher sich nur umschaut und man den Besuch nachverfolgt ist das der erste Fall, sollte er aber persönliche Daten eingeben müssen, um beispielsweise etwas zu bestellen, dann ist der zweite Fall gegeben. Du musst deinen Kunden dann über die Art der Verarbeitung der Daten hinweisen ...
PS Das war jetzt keine Rechtsberatung ...
Niemand muß "müssen".
Z.B. sind die AGB im allgemeinen Geschäftsbetrieb aushangpflichtig, aber nicht für Kunden lesepflichtig.
Zur Rechtsicherheit ist es jedoch empfehlenswert, die Kenntnisnahme gewisser Informationen sich gesondert bestätigen zu lassen - daher "sollte" als Möglichkeitsform, wie Hildegard richtig schrieb.
Der Umgang mit besonders geschützten (persönlichen) Daten ist gesetzlich geregelt und muß nicht gesondert bestätigt werden.
Die "Datenschutzerklärung" selbst ist eine Information, die dem Betroffenen erklärt, was mit den Daten angestellt wird (Nutzung) und warum es z.B. bei der Bestellung einer Flasche Wein unbedingt erforderlich sei, daß Geburtsdatum und Geschlecht und eventuell den Familienstand "wahrheitsgetreu" anzugeben (Details aus der Luft gegriffen!) und was damit geschieht (z.B. Gratisflasche zum Geburtstag!). Trifft sicherlich bei Kinderspielzeug nicht zu!
(Ich habe außer in Behördenschreiben und Rechtsschriftstücken eigentlich noch nie gelesen, daß ich -auf welcher Grundlage auch immer- verpflichtet bin, diese Angaben auch vollumfänglich wahrheitsgetreu zu machen bzw. muß dies auch gesondert bestätigen!
Ich "muß" auch in einem Internetshop nichts kaufen, wenn ich diese Angaben nicht machen will.
Ebenso "muß" ich in einem normalen Geschäft nichts kaufen, weil ich es lediglich betreten habe.
Ein Vertrag kommt nur durch übereinstimmende Willenserklärung zustande. Gibt es auch nur EINE nichtübereinstimmende Klausel, ist niemand verpflichtet, diese anzuerkennen. Somit gibt es auch keinen Vertrag.
Mit einer gesonderten Anerkennung einzelner Informationen erfolgt somit eine Bestätigung der Ãœbereinstimmung ebenso wie auf dem Kassenbon mit der Entgegennahme die Bestätigung der geschäftlichen AGB, die ich vor dem Kauf (z. B. eines Großgerätes / Autos) gelesen haben sollte.
Gruß
kajo
tachales
webdesigner
Neuling (6 Beiträge)
winelady schrieb:
- auf der Versandkostenseite fehlt mir ein Zurück-button, damit ich das eben gesehene Produkt nicht wieder suchen muß.
- der Fehlt bei euch auch !
und was mir bei dir im Shop noch auffällt.
- Kein Link zu den Versandkosten bei den Produkten mit Warenkorbutton auf der Startsite.
www.weingut-fuchs.de
dazu finde ich die Aufteilung ziemlich unübersichtlich und verwirrend.
Grüße Rene
winelady
Kauffrau
Content Halbgott (862 Beiträge)
tachales schrieb:
- auf der Versandkostenseite fehlt mir ein Zurück-button, damit ich das eben gesehene Produkt nicht wieder suchen muß.
- der Fehlt bei euch auch !
Ja, wegen html-Code-Ãœberprüfung mußte der mal kurzzeitig weg, weil sonst immer eine Fehlermeldung im Validator kommt. Wird die nächsten Tage wieder dazugesetzt.
tachales schrieb:
und was mir bei dir im Shop noch auffällt.
- Kein Link zu den Versandkosten bei den Produkten mit Warenkorbutton auf der Startsite.
www.weingut-fuchs.de
Ups... da sieht man mal, wie betriebsblind man wird, danke für den Hinweis!!
tachales schrieb:
dazu finde ich die Aufteilung ziemlich unübersichtlich und verwirrend.
Die Aufteilung der Startseite? Oder generell der Aufbau der Site? Was verwirrt Dich daran? Sobald der gelbe "Der 2010er Jahrgang"-Rahmen am Anfang der Startseite weg kann, werde ich dort eine Inhaltsübersicht einfügen, wie z.B. auf den Rebsortenseiten.
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