der_booker
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Abmahnung auf Facebook durch die Firma Binary Services GmbH sowie Kanzlei HWK (Seite 9)


gpeter73
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am 14.08.2012, 14:11 Uhr schrieb gpeter73

Bei mir ist das Impressum an drei stellen verfügbar und deutlich zu sehen, auch auf mobilen Geräten!
Somit ist alle technisch mögliche getan, nächste Alternative wäre eine Abschaltung. Bin mal gespannt ob sich da ein Richter ran traut in diesem Falle würden deutsche Konzerne zur Attacke Blasen.


masa8
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Content Gott (1001 Beiträge)
am 14.08.2012, 15:11 Uhr schrieb masa8

der_booker schrieb:

Ich würde mir wünschen (das soll aber kein Aufruf sein), wenn viele Leute über die Situation berichten würden. Es bestünde ein Hauch einer Chance, einer Abwehr, wenn man zudem seine Vorgangsnummer, völlig frei zur Verfügung stellt respektive veröffentlicht. Damit wäre nachvollziehbar, dass noch mehr Leute einer Massenabmahnung erhalten haben, respektive könnte der Beweis einer Massenabmahnung erbracht werden.


Hallo Heiko,

ich bin zwar zum Glück nicht betroffen, und habe noch kein Schreiben von der Kanzeilei HWK, welche die Binary Services GmbH im Fall der Facebook Impressum vertritt, erhalten.

Dein Wunsch ist mir aber Befehl, und so habe ich ein paar Beiträge zum Thema verfasst, und auch ein paar relevante Seiten verlinkt.

Man kann natürlich nur spekulieren, aber wenn die Berichte über Abmahnung auf Facebook durch die Firma Binary Services GmbH sowie Kanzlei HWK noch weiter mehr werden, dann dürfte der Herr Anwalt Hans-Werner Kallert ein ernsthaftes Problem mit ihrem Arbeitgeber bekommen, denn so ein Shitstorm bleibt der Kanzlei HWK jahrelang anhaften.

Auch für die Herren Florian Blischke und Marco Hahn und die Binary Services GmbH könnte sich diese Abmahn Idee als suboptimal herausstellen.

Jaja - wer anderen eine Grube grräbt...

Ich bin gespannt, wie der Fall am Ende entschieden wird.

Gruß Matthias


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hansen
Foren Moderator
Content Gott (1886 Beiträge)
am 14.08.2012, 15:38 Uhr schrieb hansen

masa8 schrieb:

Man kann natürlich nur spekulieren, aber wenn die Berichte über Abmahnung auf Facebook durch die Firma Binary Services GmbH sowie Kanzlei HWK noch weiter mehr werden, dann dürfte der Herr Anwalt Hans-Werner Kallert ein ernsthaftes Problem mit ihrem Arbeitgeber bekommen, denn so ein Shitstorm bleibt der Kanzlei HWK jahrelang anhaften.


Hallo Matthias,

es ist aber auch gut möglich, dass diese Sache eine tolle Werbung für die wird.
Jeder der seinen Konkurrenten eins auswischen will, sucht nach solchen Anwälten.

Gruß
hansen


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LAS-WS
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Neuling (6 Beiträge)
am 14.08.2012, 16:09 Uhr schrieb LAS-WS

Wer ungerechtfertigt abgemahnt wird, muss sich dagegen wehren. Nach Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung (mod. UE) sollte nicht weiter auf das Abmahnschreiben reagiert und keinerlei Zahlung vorgenommen werden.
Anscheinend ein Widerspruch, doch nur in einer möglichen Kostenklage kann sich der Abgemahnte effizient gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung wehren. Die Beweislage, ungerechtfertigt abgemahnt, sollte aber eindeutig sein. Sollte es zu einer Klage kommen, wird die Hinzuziehung eines auf das Urheberrecht spezialisierten Anwaltes dringend empfohlen.

www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/informationen/regeln/index.html:



Lothar Armbruster
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masa8
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Content Gott (1001 Beiträge)
am 14.08.2012, 17:33 Uhr schrieb masa8

hansen schrieb:
es ist aber auch gut möglich, dass diese Sache eine tolle Werbung für die wird.
Jeder der seinen Konkurrenten eins auswischen will, sucht nach solchen Anwälten.


Hallo Hannelore,

da hast Du auch wieder Recht, vorausgesetzt die Gewinnen den Fall. Gewinnen aber die hier Betroffenen, ist das keine gute Werbung.

Gruß Matthias


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LAS-WS
Webdesign und Fotokunst
Neuling (6 Beiträge)
am 14.08.2012, 17:49 Uhr schrieb LAS-WS

Laut unserem Anwalt ist diese Abmahnung unglaubwürdig und die fadenscheinige und fehlerhafte Beweisführung erweckt bereits in vielen Punkten den Anschein dass es sich hier um eine gesetzeswiedrige Abmahnung handelt, zumal sie auch noch unbegründet und vermutlich auch verfälscht ist. Jedenfalls bei meinem Screenshot deutlich zu sehen.

Hinzu kommt auch noch der darin verwickelte Geschäftsführer der Binary Services GmbH, Florian Blischke, der ebenfalls kein unbeschriebenes Blatt ist und bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht gerade glaubwürdig da steht.

Ich werde daher keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben sondern vorsorglich deutlich wiedersprechen und mich zurücklehnen.


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gpeter73
Beginner (40 Beiträge)
am 14.08.2012, 17:50 Uhr schrieb gpeter73

AUF HOHER SEE UND VOR GERICHT, IST MAN IN GOTTES HAND!
Beliebter Spruch von RA\'s!
Soll heißen, wenn der Richter schlecht drauf ist oder eventuell einfach Facebook nicht mag, hat man schlechte Karten auch wenn die Beweise der Gegenseite nicht reichen würden.
Wer hat schon die finanziellen Möglichkeiten durch diverse Instanzen zu gehen?
Die Chancen sind fast immer 50/50!
Ich habe schon ganz Glasklare fälle verloren!

Ihr solltet auf jeden Fall Posten was bei euren Aktionen rum gekommen ist!


der_booker
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(2762 Beiträge)
am 14.08.2012, 17:57 Uhr schrieb der_booker

gpeter73 schrieb:

Ihr solltet auf jeden Fall Posten was bei euren Aktionen rum gekommen ist!


Das würde ich evtl. auf heise verlagern

www.heise.de/forum/erste-grosse-Abmahnwelle-von-Binary-Services-GmbH-Impressum-Facebook/thread-24204/


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gpeter73
Beginner (40 Beiträge)
am 14.08.2012, 18:22 Uhr schrieb gpeter73

Ich habe mir den Artikel in der C\'T mal genau durchgelesen und habe meine Seite mal unter der Adresse m.facebook.com angeschaut.
Schon ziemlich mist das Facebook dort weder die Infobox noch die Reiter angezeigt werden. Hier habe ich einfach ein neues Posting erstellt mir dem Impressum drin.
Somit habe ich auch ein Impressum für die mobile Version des Facebook geschaffen!
Ich könnte mir gut vorstellen, das Blischke eventuell auch das als Plan hatte.
Ich setzt auf der normalen Facebook Seite einen Reiter und packt eventuell noch das Impressum in die Infobox und wiegt euch auf der sicheren Seite, und vergesst das unter m.facebook.com diese Daten nicht angezeigt werden. Ich gebt die Unterlassungserklärung ab, und in ein paar Wochen verprügeln die Euch damit und verlangen die volle Summe!


Die Problematik der Impressums-Darstellung bzw. Nicht-Darstellung unter m.facebook.com, also der mobilen Variante von Facebook, hat Gerichte soweit ersichtlich bislang noch nicht konkret beschäftigt.



Ich habe mal die lokale Presse angeschrieben um auch meinen Mitbewerbern zu warnen.
Hierbei lasse ich den Wettbewerb mal gut sein, und versaue den Abmahner lieber die Tour!

Auch mal interessant:

www.heise.de/resale/artikel/Kriterien-einer-rechtsmissbraeuchlichen-Abmahnung-1623252.html


LAS-WS
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Neuling (6 Beiträge)
am 14.08.2012, 18:52 Uhr schrieb LAS-WS

gpeter73 schrieb:

AUF HOHER SEE UND VOR GERICHT, IST MAN IN GOTTES HAND!
Beliebter Spruch von RA\'s!
Soll heißen, wenn der Richter schlecht drauf ist oder eventuell einfach Facebook nicht mag, hat man schlechte Karten auch wenn die Beweise der Gegenseite nicht reichen würden.
Wer hat schon die finanziellen Möglichkeiten durch diverse Instanzen zu gehen?
Die Chancen sind fast immer 50/50!
Ich habe schon ganz Glasklare fälle verloren!



Na ganz so sehe ich es in diesem Fall nicht - zumal bei meinem als "Beweis" beigefügtem Screenshot ein nicht unerheblicher Fehler drin ist - und da meine ich nicht die unvollständige Seite - nein - denen ist hier ein eklatanter Fehler unterlaufen.


Lothar Armbruster
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