der_booker
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Abmahnung auf Facebook durch die Firma Binary Services GmbH sowie Kanzlei HWK (Seite 3)



gelöschter Benutzer
am 13.08.2012, 10:27 Uhr schrieb

Hallo zusammen,

ich hatte am Samstag auch so ein Schreiben im Briefkasten.

Ich habe dann im Internet etwas recherchiert und erst mal die Facebook-Seite sowie meine eigene Seite offline genommen.

Ich weiß nun leider absolut nicht, wie ich mich verhalten soll! Ich habe keinen Anwalt (ich betreibe ein Kleingewerbe und arbeite da nur ein wenig am Wochenende). Mir tut der Betrag von rund 270,- Euro schon weh - natürlich habe ich aber auch ehrlich gesagt Angst davor den Betrag nicht zu zahlen und dann ein Gerichtsverfahren am Hals zu haben.

Ich habe mich im Netz schlau gemacht und einen Anwalt hier im Ort gefunden. Allerdings schreibt der auf seiner Seite, er nimmt 190,- Euro pauschal weil der Streitwert so gering ist.

Nun möchte ich natürlich nicht 190,- + 270,- Euro zahlen.

Könnt Ihr mir da bitte Tipps geben? Bin wirklich ratlos!!!

Viele Grüße,
Flo


der_booker
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am 13.08.2012, 10:30 Uhr schrieb der_booker

gpeter73 schrieb:

auf dem Screenshot sind sowohl ein Horizontaler als auch ein Vertikaler Scrollbalken zu sehen.
Ich habe die Befürchtung das die das Fenster absichtlich klein gemacht haben um diese Infos auszublenden.


Diese Befürchtung habe ich auch. Es ist weder der verwendete Browser erkennbar, noch die Gesamtseite. Allerdings sind die 2 Scrollbalken (nach unten und nach rechts) erkennbar, sodass klar fest steht, dass die Seite nicht in der vollständigen Größe angezeigt wurde.

Damit hatte nämlich, damit man mit mobilen Geräten das Impressum lesen kann, extra einen Post verfasst, welcher das Impressum beinhaltet.


Heiko Jendreck
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gpeter73
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am 13.08.2012, 10:33 Uhr schrieb gpeter73

Ich versuche meinen Anwalt dazu überreden mehre Abmahnungen gemeinsam zu behandeln um die kosten aufzuteilen


der_booker
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am 13.08.2012, 10:37 Uhr schrieb der_booker

sideshow schrieb:

Könnt Ihr mir da bitte Tipps geben? Bin wirklich ratlos!!!



Wir finden uns hier gerade zusammen, um den Beweis einer Massenabmahnung anzutreten.

Weiterhin solltest Du, wenn nicht schon geschehen, ein Impressum nach §5 TMG einrichten. Selbstvertändlich würde ein Posteintrag genügen, besser ist ein Sitelink oder auch gut, ein Eintrag im Bereich Info.

Zugegeben, der Eintrag im Bereich wird einer Verhandlung nicht Stand halten, jedoch bereits besser als NIX. Zudem liegt es in der Beweispflicht des Klägers, das der Posteintrag mit dem Impressum, welcher durch einfaches Hernutersrollen erreichbar gewesen wäre, nicht bereits vor der Abmahnung vorhanden war. Das ist jetzt natürlich kein Aufruf, dass jeder einen Impressum-Post verfassen soll und das Datum zurückdatiert, aber wie soll der Beweis erbracht werden? Mark Zuckerberg wird denen mit Sicherheit keine Logfiles aushändigen.


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kenman
Neuling (4 Beiträge)
am 13.08.2012, 10:37 Uhr schrieb kenman

Hallo Zusammen,
das häuft sich ja rasant hier
Ich habe heute auch ein Schreiben von der Kanzlei HWK bekommen. Wir sind eine Agentur für neue Medien.
Die haben uns ein Screenshot von unserem FanPage gesendet, wo nicht alle Buttons abgebildet sind. Bei der Timeline kann man noch weitere Reiter (Menüs) erstellen. Als erfahrene Agentur haben wir das auch gemacht. Man muss dann auf den Button (ganz rechts) anklicken, wo noch weitere Buttons angelegt sind. Rechtlich gesehen ist das OK!
Daraufhin habe ich bei der Kanzlei HWK angerufen. Ãœblicherweise nur Warteschleife mit AB.
Dann habe ich die Firma Binary Services GmbH angerufen. Siehe da...gleiche Warteschleife, gleiche Stimme, gleiche Musikschleife und AB. IST DAS NICHT KOMISCH???

Ich werde ein Schreiben vorbereiten, dass auf meiner FanPage Impressum vorhanden ist und die nicht richtig hingesehen haben! Oder muss ich trotzdem eine modifizierte Unterlassungserklärung zusenden??

Würde mich sehr freuen.



gelöschter Benutzer
am 13.08.2012, 10:39 Uhr schrieb

der_booker schrieb:

Wir finden uns hier gerade zusammen, um den Beweis einer Massenabmahnung anzutreten.

Weiterhin solltest Du, wenn nicht schon geschehen, ein Impressum nach §5 TMG einrichten. Selbstvertändlich würde ein Posteintrag genügen, besser ist ein Sitelink oder auch gut, ein Eintrag im Bereich Info.



Hallo Heiko,

vielen Dank! Da ist schon der ein oder andere gute Tipp dabei!!!


mkmwGAP
Neuling (6 Beiträge)
am 13.08.2012, 10:39 Uhr schrieb mkmwGAP

Ich habe gerade gesehen daß die Kanzlei HWK, von der dieser Schrieb stammt, als Adresse nur ein Postfach angegeben hat. Damit fällt die Möglichkeit, die modifizierte Unterlassungserklärung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden ja vermutlich weg, erfüllt ein Einwurf-Einschreiben rechtlich die gleichen Anforderungen?

Vielen Dank schon einmal für Infos.

Matthias

PS wenn es eine kostengünstige Variante gibt diesen Leuten das Handwerk zu legen beteilige ich mich gerne. Im Grunde wäre es mir sogar wert, den geforderten Betrag in Gegenmaßnahmen zu investieren bevor ich ihn diesen Leuten überlasse, allerdings wäre ich natürlich sehr froh diesen Betrag (der für mich aktuell eine ziemliche Belastung darstellen würde) nicht ausgeben zu müssen.


der_booker
Foren Moderator
selbständig
(2762 Beiträge)
am 13.08.2012, 10:43 Uhr schrieb der_booker

kenman schrieb:

Daraufhin habe ich bei der Kanzlei HWK angerufen. Ãœblicherweise nur Warteschleife mit AB.
Dann habe ich die Firma Binary Services GmbH angerufen. Siehe da...gleiche Warteschleife, gleiche Stimme, gleiche Musikschleife und AB. IST DAS NICHT KOMISCH???


Sehr interessant, aber nicht unüblich. Habt Ihr mal die Webseite des Anwalts aufgesucht oder bei Denic abgefragt:
Domainabfrage-Ergebnis
Domaindaten
Domain kanzlei-hwk.de
Letzte Aktualisierung 30.07.2012
Domaininhaber

Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.
Domaininhaber: Hans Werner Kallert
Adresse: Deglhof 24
PLZ: 93142
Ort: maxhuette-haidhof
Land: DE

kenman schrieb:

Ich werde ein Schreiben vorbereiten, dass auf meiner FanPage Impressum vorhanden ist und die nicht richtig hingesehen haben! Oder muss ich trotzdem eine modifizierte Unterlassungserklärung zusenden??


Ich würde die Frissetzung einhalten und eine modifizierte Unterlassungserklärung senden. Nur sollte diese kein Schuldeingeständnis darstellen, sprich ab sofort werde ich.


Heiko Jendreck
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romacron
JDev Xer
Content Gott (1224 Beiträge)
am 13.08.2012, 10:45 Uhr schrieb romacron

..kurzer Einwurf

damit nicht alles über den public Äther läuft. www.seitenreport.de/chat.html


kenman
Neuling (4 Beiträge)
am 13.08.2012, 10:46 Uhr schrieb kenman

Google hat mir eine Nummer rausgespuckt, wo ich gleich angerufen habe:

Rechtsanwalt Hans Werner Kallert
Deglhof 24
93142 Maxhütte-Haidhof
Telefon: (09471) 2 07 77

Dort hat man mich direkt mit Herrn Kallert verbunden. Der war schockiert als ich angerufen habe und nachfragen wollte, ob dieser Screenshot von Ihm erstellt worden ist. Er ist gleich auf 180
Irgendwie meinte er ja aber auch nein!

Ich habe einen Frist bis 17.08.2012 bekommen. Wie sollen wir vorgehen?




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